2.3.5 Beurteilungs- und Beratungskompetenz
Die Lehrkraft kann Leistungsmessungen vielfältig und richtig gestalten, korrekt und transparent korrigieren, entsprechende Noten geben und die Bewertung gut kommunizieren.
- Kennt der/die Studienreferendar/in die wesentlichen rechtlichen Grundlagen? Muss ich als Betreuungslehrer/in diese wiederholen, ergänzen?
- Werden verschiedene Formen von Leistungsmessungen (auch Alternativen zu Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben und Ausfragen wie bewertete Projekte, Gruppenleistungen etc.) angewandt? Bin ich hier Vorbild?
- Sind die Maßstäbe für die Bewertung allen zugänglich und verständlich? Hier müsste ich als Betreuer/in Hilfen geben.
- Werden verschiedene Aufgabentypen in ein- und derselben Leistungserhebung verwendet? Ich überprüfe und ergänze den Vorentwurf.
- Ist die Korrektur formal richtig, sauber und für alle stets nachvollziehbar? Die Betreuungslehrkraft korrigiert zumindest stichprobenweise nach und gleicht Fehler aus.
- Ist die Notengebung richtig, gerecht und entspricht sie den Vorschriften (auch über den pädagogischen Freiraum)?
- Wie wird eine Leistungserhebung veröffentlicht? Wie kommentiert?
- Ist dies lernförderlich? Für die letzten drei Teilbereiche frage ich den/die Studienreferendar/in, inwieweit er/sie sie umzusetzen gedenkt.
Die Lehrkraft kann sicher diagnostizieren, daraus effektive eine effektive Beratung für Schüler anschließen und den Fortgang begleiten.
- Werden Lernausgangslage des einzelnen Schülers erkannt?
- Werden Klassenleitung, Schulpsychologe, Beratungslehrer etc. miteinbezogen?
- Wird individuell beraten?
- Werden differenzierte und individualisierte Maßnahmen ergriffen, wie z. B. differenzierte Aufgabenstallung, zusätzliches Lernmaterial, unterschiedliche Unterrichtsformen? Gerade hierbei ist die Betreuungslehrkraft mit ihren Erfahrung gefragt.
- Wird der Lernfortschritt begleitet und festgehalten?
- Gibt es regelmäßige und unterschiedliche Formen der Rückmeldung an den Schüler/die Eltern/den Klassenleiter?
- Sind der Lehrkraft die grundlegenden Bedingungen für den Übertritt ins Berufsleben, auf die FOS oder Bos o. A. bekannt und kann sie deshalb sicher eine Schullaufbahnberatung abgeben?
Die Lehrkraft kann Eltern zielgerichtet und lösungsorientiert beraten.
- Werden die Aufgaben des obigen Bereichs auch für die Eltern transparent?
- Gibt es echte Möglichkeiten für die Eltern, mit der Lehrkraft zu kommunizieren?
- Kennt der Studienreferendar die Rahmenbedingungen für Feedback- und Konfliktgespräche mit Erwachsenen, also hier Eltern? Gerade hier ist die Betreuungslehrkraft mit ihren Erfahrung gefragt.