2.4.3 Kriterien für die Unterrichtsbeobachtung

2.4.3.1 Tipps für die Hospitationen

  • Lassen Sie dem/der Studienreferendar/in Zeit zum Eingewöhnen, bevor sie ihn/sie zum ersten Mal besuchen.

  • Laden Sie ihn/sie selbst in Ihren Unterricht ein.

  • Lassen Sie sich beim ersten Mal von ihm/ihr einladen, so dass er/sie Zeitpunkt und Klasse festlegen kann.

  • Die weiteren Hospitation erfolgen dann unangekündigt.

  • Seien Sie selbst pünktlich.

  • Greifen Sie nicht in das Unterrichtsgeschehen ein, kommentieren Sie es nicht laut, und verhalten Sie sich ruhig.

  • Machen Sie sich Notizen.

  • Vereinbaren Sie unmittelbar im Anschluss an den Unterrichtsbesuch einen mög­lichst zeitnahen Besprechungstermin.

  • Zeitplan für Unterrichtsbesuche:  

    1  Oktober      
    1  November   
    0  Dezember
    1  Januar
    1  Februar
    1  März
    0  April
    1  Mai bis Juni

    Sie müssen vor dem 1. Dezember zweimal und vor Mitte März insgesamt fünfmal den/die Einsatzreferendar/in besucht haben, damit Ihre Beobachtungen in das Feedback an die Seminarschule einfließen können. Besuchen Sie ihn/sie auch nach Abgabe der Beobachtungen an die Seminar­schule, aber achten Sie auf die 3. Prüfungslehrprobe (meist März/April) und die mündlichen Prüfungen (Mitte Mai).

2.4.3.2 Kriterien zur Erstellung von Beobachtungen

UNTERRICHTSGEGENSTAND

Sachrichtigkeit
Der Fachunterricht muss sich am neuesten Kenntnisstand und an den typischen Methoden der einzelnen Wissenschaften orientieren. Die Lehrkraft muss über Sachkompetenz verfügen, damit sie die fachwissenschaftlichen Anforderungen erfüllen kann, da für jedes schulische Lehren gründliche Kenntnis des Gegenstandes unerlässlich ist. Zu bewerten sind Umfang/Verfügbarkeit der Fachkenntnisse und die fachliche Kompetenz (fachgemäße Gedankenentwicklung, Einschätzung der Schülerbeiträge).

Struktur des Gegenstandes
Die folgende Feststellung in den Richtlinien der ständigen Konferenz der Kultusminister zur Didaktik und Methodik der Klassen 5 bis 11 ist jedoch noch immer zu beherzigen: "Es ist davor zu warnen, die Gegenstandsanalyse von vornherein und ausschließlich auf die noch begrenzte Aufnahmefähigkeit des Schülers vorzunehmen und damit oft sachwidrig zu vereinfachen. Es ist erst nach der Sache selbst zu fragen. Die Struktur des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes muss erfasst werden." Das Anspruchsniveau des Unterrichts ist also nicht nur eine Frage der Reife der Schüler, sondern der Sachkompetenz der Lehrkraft, die auf ihrer Literaturkenntnis und ihrem Können beruht. In einer guten Unterrichtsstunde gelingt es der Lehrkraft, schwierige Probleme für sich und auch für die Schüler sachgerecht und verständlich aufzuschließen.

Zu bewerten sind...  

  • die Auswahl von Lerninhalten nach sachlogischen, lernpsychologischen und pädagogischen Gesichtspunkten,
  • die schlüssige Abfolge der Lerninhalte,
  • die Einbindung in vorhergehende und folgende Stunden,
  • eine altersgemäße Aufbereitung von wissenschaftlichen Sachverhalten und Problemen (didaktische Reduktion), dies gilt insbesondere für Materialien, die für Gruppen-unterricht/Lernzirkel aufbereitet werden und
  • ein nachvollziehbarer Zusammenhang von Zielen und Inhalten.

Gehalt und Anschaulichkeit der Arbeitsmittel
Die verwendeten Anschauungsmittel sollen die Schüler/innen motivieren und ihnen den Zugang zum Unterrichtsgegenstand erleichtern. Nicht die Fülle des Materials, sondern die Zweckmäßigkeit ist deshalb entscheidend. Dabei ist es sinnvoll, eine Erkenntnis nicht nur an einem, sondern an mehre­ren Beispielen zu gewinnen.

Zu bewerten sind...  

  • die zielgerichtete Auswahl der Medien,
  • der zweckmäßige Einsatz der Medien zum richtigen Zeitpunkt und im angemessenen Umfang,
  • die Klärung fachspezifischer Termini (bei Textquellen), ggf. in Eigentätigkeit durch die Schüler,
  • die sinnvolle Auswertung des (ggf. selbst gefertigten) Materials und
  • ggf. die sachdienliche Vorbereitung und Durchführung von Experimenten (Einbindung in den Unterricht, Darbietung und Auswertung).  

Thematisierung
Die Einzelstunde muss in der Regel im Zusammenhang einer größeren Unterrichtseinheit stehen. Der didaktische Zuschnitt in sinnvolle Lerneinheiten erfolgt durch die Thematisie­rung der Einzelstun­den. Dabei ist der Lehrplan zwar einzuhalten, seine didaktischen und methodischen Freiheiten sind jedoch auch zu nutzen. Der fachübergreifende Ansatz ist nach Möglichkeit zu berücksichtigen.  

Zu bewerten sind...  

  • die Beachtung aller Ebenen des Lehrplans für die bayerische Realschule,
  • die Festlegung und Differenzierung der Lernziele,
  • eine begründete Schwerpunktsetzung,
  • das Einordnen der Lerninhalte in größere Zusammenhänge,
  • fachübergreifende Bezüge und
  • ggf. das Eingehen auf aktuelle Ereignisse  

Lernzielsetzung und Operationalisierung
Die Lernziele sind dem Lerninhalt nicht als fremder Raster übergeordnet, sondern adäquat. Sie legen offen, was und wie an dem Gegenstand gelernt werden soll. Bei der Begründung der Lernziele sind alternative Möglichkeiten und die individuellen Besonderheiten der Klasse zu erwägen. Die Stundenlernziele beschränken den Stoff, ordnen die Vielfalt, bestimmen die Denk- und Handlungsrichtung der Stunde und begrenzen das Lernvolumen. Die operationalisierten Lernziele sind identisch mit den beabsichtigten Ergebnissen der Stunde. Im kognitiven Bereich verlangt das Problem der Belastung der Schüler eine klare, für den Schüler er­kennbare Trennung in Kernwissen (Unterrichtsergebnisse) und in Orien­tierungs- sowie Randwissen.

Zu bewerten sind...

  • die Formulierung klarer Lernziele,
  • die Art und Weise, wie die im Entwurf geplanten Lernziele vor dem Hintergrund der pädagogischen Situation in der Klasse erreicht wurden und
  • inwieweit das Grundwissen gemäß Lehrplan berücksichtigt wurde.

 

UNTERRICHTSAUFBAU   

Gliederung
Die Stunde soll eine überzeugende, in sich geschlossene Abfolge der einzelnen Lehrschritte aufweisen. Dazu gehört auch, dass keine Brüche an den didaktischen Gelenkstellen entstehen, sondern sich die Übergänge organisch ergeben.  

Zu bewerten sind...

  • eine nachvollziehbare, einsichtige Abfolge von Teilzielen und
  • Zwischenwiederholungen zur Verdeutlichung der Lernschritte.  

Lernprozess
Die fachspezifischen Denk und Handlungsmethoden und die fachspezifischen Arbeitstechniken, die den Gang des Unterrichts steuern, sind für den Schüler kognitive bzw. instrumentelle Lernziele.  

Zu bewerten sind...

  • die fachspezifischen Denk und Handlungsmethoden,
  • die fachspezifischen Arbeitstechniken,
  • das Eingehen auf fachliche Schwierigkeiten einzelner Schüler und
  • die Anwendung von Lernhilfen.  

Unterrichts- und Sozialformen
Ebenso wenig wie bei den Denkmethoden und bei den Arbeitstechniken darf es bei den Sozialformen nicht darum gehen, dass möglichst viele eingesetzt werden. Die Frage ist vielmehr, inwieweit die sinnvoll ausgewählten Formen richtig durchgeführt werden. Es darf keinesfalls Aufgabe der Lehrerkraft sein, im Unterrichtsgespräch alles aus den Schülern zu erfragen (damit wird der Gegenstand oft nur zerredet). Was die Schüler selbst erarbeiten können, sollte ihnen der Lehrer nicht vorgeben. Der Leitsatz heißt: So viel Unterricht, in dem die Schüler mitbestimmend tätig sind, wie möglich und so oft Frontalunterricht zum nachvollziehenden Lernen wie nötig.  

Zu bewerten sind...

  • die Orientierung der Lehr und Arbeitsformen an den Lerninhalten, dem Alter der Schüler und dem Leistungsstand der Klasse,
  • die sinnvolle Wahl und Abwechslung der Methoden und
  • der Einsatz von Sozialformen, die dem Thema und den angestrebten Zielen angemessen sind.  

Lernfortschrittsfeststellung und Ergebnissicherung, Hausaufgabe
Lernfortschrittsfeststellung ist permanente unterrichtsbegleitende Aufgabe der Lehrkraft. Es erscheint wichtig, dass die Lehrkraft eine Atmosphäre der Lernbereitschaft und der personalen Offenheit schafft. Auf die Kongruenz von Lernzielen, Teilzusammenfassungen, Gesamtzusammenfassungen, Tafelbild, Aufgabenstellung und Leistungserhebung ist zu achten. Besondere Sorgfalt ist auf die sinnvolle Planung der Hausaufgaben zu legen.  

Zu bewerten sind... 

  • ggf. die Überprüfung der Hausaufgabe aus der vorangegangenen Stunde,
  • Entwurf und Ausführung des Tafelbilds und des Hefteintrags bzw. andere Form der schriftlichen Fixierung,
  • die Ergebnissicherung (vor allem bei Formen selbstständiger Schülerarbeit),
  • die Einübung und Vertiefung des Erarbeiteten,
  • die für den Schüler erkennbaren Wiederholungen (Grundwissen),
  • die Zwischen- und Schlusszusammenfassungen und
  • Platzierung, Stellung und Art der neuen Hausaufgabe.  

UNTERRICHTSFÜHRUNG  

Sprache und Ausdrucksvermögen
Die Sprache der Lehrkraft muss für jede Altersstufe Vorbildcharakter aufweisen. Sie hat stets die Grundforderung, Deutsch müsse als Unterrichtsprinzip alle Fächer durchdringen, zu berücksichti­gen.  

Zu bewerten sind...

  • die Beherrschung und angemessene Verwendung der Fachsprache,
  • Verständlichkeit, Anschaulichkeit, Klarheit, Wortschatz, Wortwahl und Niveau,
  • Lehrton und Eindringlichkeit,
  • Lautstärke, Modulation, Artikulation und Tempo sowie
  • Mimik und Gestik.    

Gesprächsführung
Für einen angemessenen Arbeitsrhythmus im Unterrichtsablauf bedarf es der wohl überlegten Gesprächsführung durch die Lehrkraft. Hierbei sollen, fachspezifisch notwendigerweise unterschiedlich akzentuiert, Fragestellung und Impulssetzung, Lehrervortrag und gebundenes/freies Schülergespräch angemessen abwechseln. Erst die Wertschätzung des Gesprächspartners als Person und seiner Argumente schafft eine menschenwürdige Gesprächsatmosphäre. Hierauf hat die Lehrkraft bei sich, aber auch bei den Schülern untereinander zu achten.  

Zu bewerten sind...

  • die Fragetechnik,
  • Anregung zur Problemfindung und –lösung,
  • das motivierende und zugleich sachdienliche Verwerten von Schülerbeiträgen,
  • die Berücksichtigung von Alter, Kenntnisstand und Leistungsvermögen der Schüler,
  • die Achtung der Schülerpersönlichkeit,
  • einfühlendes Verständnis und
  • eine positive Erwartungshaltung und Glaubwürdigkeit des Lehrers.  

Motivation und Mitarbeit der Schüler/innen
Das Bewusstsein des gemeinsamen Bemühens um die Sache schafft eine anregende und konzentrierte Arbeitsatmosphäre, in der sich auch die erziehlichen Elemente entfalten können. Die Motivation sollte durch die verschiedensten unterrichtlichen Maßnahmen gefördert werden. Interesse am Lerninhalt (sachbezogener Anreiz) und Leistungsmotivation sind gegenüber situativen Anregungsvariablen zu bevorzugen. Der Einstieg motiviert, indem er die Frage und Handlungsbereitschaft der Schüler weckt; aber erst die Befriedigung des Interesses im Verlauf der Stunde entscheidet über den Erfolg. Problemorientierter Unterricht motiviert, zentriert Teilfragen, erzwingt eine gründliche Stoffanalyse, zielt auf Lösungen, macht den Gang des Lernprozesses transparent, ermöglicht ein längerphasiges Arbeiten und regt die Eigeninitiative der Schüler an.  

Zu bewerten sind...

  • Einfallsreichtum, Impulsgebung und Anregung,
  • das Einbeziehen möglichst vieler Schüler,
  • positive und negative Verstärkung und
  • die Reaktion auf schwankende Mitarbeitsbereitschaft.  

Auftreten und Haltung vor der Klasse
Das Auftreten des Lehrers vor der Klasse soll gekennzeichnet sein durch Sicherheit, natürliche Aufgeschlossenheit, Arbeitsbereitschaft, unaufdringliche Freundlichkeit, demokratische Partnerschaftlichkeit (ohne Anbiederung), Geduld, Flexibilität und Zielstrebigkeit. Eine humorvolle Grundeinstellung gegenüber sich selbst und den Schülern schafft Kontakt und weckt Lernfreude.  

Zu bewerten sind...

  • Angemessenheit und Variabilität der Verhaltensweisen,
  • Flexibilität und Spontanität,
  • Selbstbeherrschung, Entschiedenheit und Sicherheit,
  • Klarheit der Arbeitsanweisungen und
  • der Kontakt zur Klasse.


ARBEITSTEMPO UND ZEITPLAN

"Dramaturgie des Unterrichts"
Es muss erkennbar sein, dass ein Zeitplan erstellt wurde, der der Schwierigkeit des Lerngegenstandes und der daraus resultierenden Stoffauswahl entspricht und in natürlichem Arbeitstempo zum planmäßigen Erreichen des Unterrichtszieles führt, aber während der Durchführung Korrekturen zulässt.

Zu bewerten sind...

  • eine ausgewogene Zeiteinteilung und Strukturierung der Unterrichtsstunde,
  • die Reaktion auf unvorhergesehene Schülerbeiträge und nicht erwartetes Schülerverhalten sowie auf technische Pannen,
  • angemessenes Tempo und Tempowechsel und
  • die Berechtigung eventueller Abweichungen vom Lehrprobenentwurf.  

Organisation
Medien sind nach Anzahl und Beschaffenheit fachspezifisch für die jeweilige Jahrgangs­stufe aus­zuwählen, bereitzustellen und an geeigneter Stelle einzusetzen. In entspre­chenden Fächern ist es Aufgabe der Lehrkraft, das erhöhte Unfallrisiko zu reduzieren. Die Ausnutzung aller räumlichen Möglichkeiten erhöht die Intensität des Unterrichts.  

Zu bewerten sind:

  • fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten, z. B. anschauliches Erzählen, Beachten von Gefahrenmomenten, bildnerisches Können, Demonstrationsgeschick, Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, Einsatz von Musikinstrumenten und der Singstimme, Handhabung der Experimente, sportliches Leistungsvermögen, Sprachbeherrschung,
  • Ausnutzung der vorhandenen räumlichen Möglichkeiten,
  • Angemessenheit der Schülergruppierung,
  • Bereitstellung und Handhabung der Arbeitsmaterialien  
     

Erzieherische Kompetenz
Die Gesamtheit und das Ineinandergreifen von Bildung und Erziehung ist ein wichtiges Kriterium für den Unterricht. Eine gute Prüfungslehrprobe soll sich deshalb nicht allein durch inhaltliche Qualitäten auszeichnen.  

Zu bewerten sind...

  • die Übersicht über die Klasse,
  • die Art und Weise der Einflussnahme auf das Schülerverhalten,
  • die Förderung des sozialen Verhaltens und
  • die Umsetzung fächerübergreifender Erziehungsziele (Ebene 1 des Lehrplans).

2.4.3.3 Beobachtungen

Inhalte des Gutachtens  
Bei der Erstellung des Gutachtens ist auszugehen von den Anforderungen, die sich aus den in der Bay­erischen Verfassung verankerten Bildungszielen und den im BayEUG festgelegten Aufgaben der Schulen für den Beruf des/der Lehrers/in ergeben.
Mit Recht erwartet man vom/von der Lehrer/in, dass er/sie nicht nur Wissen vermittelt, sondern sich mit dem Einsatz der ganzen Person der charakterlichen Erziehung und Förderung der ihm/ihr anvertrauten Schüler annimmt. Die Erfüllung des gesetzlichen Erziehungsauftrags erfordert, dass der/die Lehrer/in sich den für die Schulen verbindlichen Werten und den auf sie bezogenen Haltungen auch persönlich verpflichtet  fühlt. Nur so wird es ihm/ihr gelingen, den Schülern Orientierung für das Leben zu geben und ihnen soziale Tugenden zu vermitteln. Bildungsziele wie Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundord­nung sind Grundlagen unseres Zusammenlebens, zu denen die Schule hinführen muss. Eine vertrau­ensvolle Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten der Schüler ist dabei unerlässlich.
Ein Berufsethos, das ausgerichtet ist auf die Wertordnung der Verfassung, ist eine unverzichtbare Vor­aussetzung für die Eignung zum Lehrerberuf und für erzieherischen Erfolg. Es gehört daher zu den zentralen Inhalten der Seminarausbildung, die Studienreferendare/innen mit ihrer erzieherischen Auf­gabe vertraut zu machen und ihre Bereitschaft zu erzieherischem Wirken zu wecken. Die Förderung einer positiven Berufseinstellung ist ein wesentliches Ziel der Beobachtung und Betreuung während der Ausbildung an der Seminarschule wie auch an der Einsatzschule. Dabei tragen nicht nur die Seminar­lehrkräfte, sondern alle an der Ausbildung beteiligten Lehrer/innen Verantwortung gegenüber den in der Ausbildung stehenden Studienreferendaren/innen.
Aus den obigen Ausführungen folgt, dass sich das Gutachten über die Studienreferendare nicht auf die fachlichen Fragen des Unterrichts beschränken kann. Vielmehr muss es auch erkennen lassen, ob sich der/die Studienreferendar/in im Vorbereitungsdienst als Erzieher/in bewährt hat und die Anforderungen seines/ihres Berufs charakterlich erfüllt; es muss Feststellungen darüber enthalten, ob ein/e Studienre­ferendar/in willens und in der Lage ist,

  • den gesetzlichen Erziehungsauftrag zu erfüllen,
  • sich mit voller Hingabe dem Lehrer- und Erzieherberuf zu widmen,
  • an der Verantwortung für die ganze Schule mitzutragen,
  • mit allen Beteiligten, insbesondere auch den Erziehungsberechtigten, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und durch sein/ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein/ihr Beruf erfordert.


Diese allgemeinen Gesichtspunkte erstrecken sich auf alle drei Merkmale, die gemäß   §§ 22, 22 a und 22 b LPO II im Gutachten bewertet werden. Die folgende Zusammenstellung von Kriterien für das Gutachten über die Studienreferendare/innen ist bewusst ausführlich gehalten. Sie soll einerseits dem/der Beurteilenden für ein möglichst umfassendes Gutachten über den/die Studienreferendar hinreichend differenzierte Gesichtspunkte an die Hand ge­ben, andererseits aber auch den/die Studienreferendar/in ausreichend über die Grundlagen des Gut­achtens informieren. Bei angemessener Beachtung ermöglichen die aufgeführten Gesichtspunkte im Zusammenhang mit den oben genannten allgemeinen Anforderungen ein dem tatsächlichen Erscheinungsbild entsprechen­des Gutachten, die auf Grund konkreter Beobachtungen zu einer objektiven, gerechten und auch über­prüfbaren Benotung führt. Selbstverständlich kann und wird nicht jedes Gutachten auf alle Aspekte eingehen, sondern nur jeweils auf die, zu denen wesentliche und kennzeichnende Beobachtungen vorliegen. Die Einzelbeobachtun­gen müssen kritisch gewertet und nach ihrer Bedeutung eingeordnet werden. Zu bedenken ist ferner, dass die einzelnen Aspekte nicht gleichgewichtig sind und nicht immer streng von­einander getrennt werden können. Nach §§ 22, 22 a und 22 b LPO II ist eine Note jeweils für die Merkmale „Unterrichtskompetenz“, „Er­zieherische Kompetenz“ sowie „Handlungs- und Sachkompetenz“ festzusetzen.        

 

UNTERRICHTSKOMPETENZ

Die Unterrichtskompetenz des Studienreferendars wird von Beginn der Ausbildung an von den Beur­teilenden beobachtet; die Anforderungen sind naturgemäß am Anfang der Ausbildung geringer und erhöhen sich in dem Maße, in dem diese voranschreitet. Grundlagen der Beobachtungen und der Be­wertungen sind die Lehrversuche und der zusammenhängende bzw. eigenverantwortliche Unterricht, nicht aber die Prüfungslehrproben, die gemäß § 21 LPO II gesondert zu bewerten sind.     ·    

Didaktische und methodische Planung und Vorbereitung des Unterrichts

  • lehrplanmäßige Planung des Unterrichts über einen längeren Zeitraum hin (im zusammenhängen­den und eigenverantwortlichen Unterricht)
  • sorgfältige Vorbereitung der Einzelstunden
  • Fähigkeit, die wissenschaftlich-theoretischen Inhalte der jeweiligen Fächer in einer der Altersstufe und der Aufnahmefähigkeit der Schüler entsprechenden Weise in die Unterrichtspraxis umzusetzen
  • Berücksichtigung der besonderen Situation der Klasse
  • Fähigkeit, die Schüler zum Lernen zu motivieren
  • Setzen von Schwerpunkten
  • sach- und situationsgerechte Wahl der Unterrichtsverfahren
  • Ökonomie des Unterrichts (etwa: Zeiteinteilung, Verteilung der Übungen auf schulische und häusli­che Arbeit)
  • Auswahl und Bereitstellung der Unterrichtsmittel
  • ggf. Planung und Vorbereitung der Unterrichtsexperimente
  • langfristige Sicherung der Unterrichtsergebnisse.  

Durchführung des Unterrichts

  • Grad des Erreichens der Unterrichtsziele
  • Zielstrebigkeit in der Durchführung des Unterrichts
  • Verwirklichung der Planung bei Flexibilität der Durchführung
  • Improvisationsgeschick
  • Übersichtlichkeit des Stundenverlaufs
  • Erklärungs-, Darstellungs- und Demonstrationstechnik
  • sachgerechter und zweckdienlicher Einsatz von Lernhilfen und Medien Angemessenheit der verwendeten Sprache (etwa: Treffsicherheit in der Wahl des Ausdrucks, Klar­heit der Begriffe und der Gedankenentwicklung, Angemessenheit von Sprachtempo und Lautstärke, Artikulation, Intonation, Modulation und sprachliches Niveau)
  • Technik der Gesprächsführung (insbesondere Fragetechnik, Art des Eingehens auf Fragen und Bei­träge der Schüler)
  • Fähigkeit, die Schüler zu aktivieren und möglichst alle zu beteiligen
  • Art der Berichtigung von Schülerfehlern
  • Führungsstil im Unterricht
  • Überblick über die Klasse
  • Sicherheit und Angemessenheit des Auf­tretens in der Klasse  

Feststellung des Lernfortschritts, der Leistungserhebung und Leistungsbewertung

  • Feststellung des Lernfortschritts einzelner Schüler bzw. der Klasse
  • Art der Stellung und Überprüfung der Hausaufgaben
  • sachgemäße und fördernde Überprüfung der Arbeitshefte und -mappen der Schüler
  • Erstellung von Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben: Angemessenheit, Schwierigkeits­grad, Umfang und Lehrplanbezug, Eindeutigkeit und Klarheit der Aufgabenstellung v Durchführung von Leistungserhebungen
  • Korrekturarbeit: Sicherheit und Zuverlässigkeit, äußere Form; Einhaltung von Terminen
  • Bewertung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen: Angemessenheit, Bildung der Gesamt­note, Transparenz der Notengebung
  • Konsequenzen aus der Leistungserhebung für den eigenen Unterricht
     

Reflexion der Planung und Durchführung sowie der Ergebnisse des eigenen Unterrichts  

Gestaltung der Beratung
Bei den Fächerverbindungen mit Psychologie umfasst das Merkmal "Unterrichtliche Kompetenz" außerdem die "Gestaltung der Beratung".  

 

ERZIEHERISCHE KOMPETENZ 

Bei der Begutachtung der erzieherischen Kompetenz werden unterrichtliche und außerunterrichtliche Beobachtungen aus allen Teilen der Ausbildungszeit zu Grunde gelegt.  

Umgang mit Schülern

  • Kontaktfähigkeit
  • Fähigkeit, die Klasse und den einzelnen Schüler anzusprechen (Voraussetzungen: Freundlichkeit, Humor, Ausgeglichenheit, Geduld, Toleranz, Einfühlungsvermögen, Angemessenheit der Aus­drucksweise)
  • Aufgeschlossenheit für den einzelnen Schüler
  • Bemühung und Fähigkeit, auf die persönlichen und fachlichen Probleme der einzelnen Schüler auf den verschiedenen Altersstufen einzugehen
  • Bemühung und Fähigkeit, das Vertrauen der Schüler zu wecken; Aussprechen von Anerkennung und Kritik
  • Streben nach Gerechtigkeit und Unparteilichkeit
  • Geschick, eine Klasse zu führen und zu betreuen
  • Bereitschaft, sich auch über den Unterricht hinaus zu engagieren (etwa: Pausengestaltung, Schulveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften, Wanderungen und Fahrten)
  • Bereitschaft und Fähigkeit, soziales Verhalten (Kooperationsbereitschaft, Toleranz u.a.) innerhalb der Klasse zu wecken und zu fördern
  • Bereitschaft und Fähigkeit, die Bildung der Klassengemeinschaft zu fördern
  • Fähigkeit, den Schülern den Sinn von unterrichtlichen und erzieherischen Maßnahmen deutlich zu machen v angemessener Umgang mit leistungsschwächeren, erziehungsschwierigen oder kontaktarmen Schülern
  • Bemühung um die charakterliche Entwicklung der Schüler wie Wertevermittlung und Kooperation in Erziehungsfragen mit Kollegen
  • Konsequente Umsetzung von Erziehungszielen

Sicherung der notwendigen Ordnung

  • Fähigkeit, einen geordneten Unterricht zu sichern
  • Geschick bei der Behebung von Konfliktsituationen
  • sinnvoller Einsatz von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Kontrolle der eigenen Reaktion
  • angemessenes Verhalten in schwierigen päda­gogischen Situationen  

Schülerbeobachtung und Beratung von Schülern und Eltern

  • Fähigkeit, wesentliche Grundzüge der Persönlichkeit eines Schülers bzw. der Struktur von Klassen zu erkennen
  • Fähigkeit, auf der Grundlage der gemachten Beobachtungen und der gegebenen Möglichkeiten Schüler und Eltern zu beraten  

 

HANDLUNGS- UND SACHKOMPETENZ  

Zur Handlungs- und Sachkompetenz gehören sowohl fachspezifische als auch allgemeine, die dienstli­che Verwendbarkeit beeinflussende Fähigkeiten und Verhaltensweisen.

  • Beschäftigung mit Entwicklungen im fachwissenschaftlichen, didaktischen, methodischen und pädagogisch-psychologischen Bereich
  • Einbringen eigener Begabung und Kreativität
  • Anwendung von schulorganisatorischem und schulrechtlichem Wissen
  • Realistische Wahrnehmung eigener Stärken und Schwächen
  • Erkennbare Bemühungen, auf Anregungen einzugehen und Defizite zu beheben
  • Bereitschaft und Fähigkeit zu stetigem Lernen
  • Erweiterung von Kenntnissen und Fertigkeiten in ausbildungsbezogenen Lehrgängen
  • Mitarbeit bei Seminarsitzungen und anderen schulischen Veranstaltungen
  • Erledigung dienstlicher Aufgaben mit Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein und in selbstständiger Arbeitsweise
  • Mitwirkung bei Prozessen der inneren Schulentwicklung
  • Kommunikationsfähigkeit und Zusammenarbeit innerhalb des Seminars und der Schule sowie in außerschulischen Bereichen
  • Konstruktiver, lösungsorientierter Umgang mit Konflikten und Problemen
  • Situationsangemessenes und adressatenorientiertes Verhalten
  • Werteförderndes Arbeiten
  • Pünktlichkeit und zuverlässige Einhaltung von Terminen
  • Sorgfalt im Umgang mit den anvertrauten Geräten, Büchern, Medien usw.
  • Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen        



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