1.6.3.6 Notenberechnung
Die Feststellung, ob die Nachqualifizierung erfolgreich abgeschlossen wurde, ergibt sich aus den Noten der mündlichen Prüfung und der Lehrproben.
Dabei zählt die Note für eine Lehrprobe vierfach, die Note der mündlichen Prüfung zweifach (vgl. § 40 Abs. 3 Satz 2 LPO II).