3.7.4 Qualifikation als Beratungslehrkraft

Das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ist nur in denjenigen Fächern möglich, welche Teil einer grundständigen Fächerverbindung sein können, lediglich mit einer Ausnahme von Ethik.

Eine grundständige Erweiterung zur Qualifikation als Beratungslehrkraft ist aktuell nicht möglich.



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