1.6 Studienreferendare
1.6.2 Zweitstudium von Studienreferendaren
Der Seminarbetrieb kann und darf auf ein evtl. Zweitstudium keine Rücksicht nehmen. Es ist damit zu rechnen, dass für den zweiten Ausbildungsabschnitt die Zuweisung an einen Ort erfolgt, von dem aus die Fortführung des Zweitstudiums nicht möglich ist.