1.6.1 Verwaltungshinweise

1.6.1.1 Anfragen und Benachrichtigungsverfahren (Zuweisung)

Anfragen
Bei Anfragen von Studienreferendaren an das Staatsministerium ist der Dienstweg einzuhalten. 

Benachrichtigungsverfahren bei der Zuweisung zu Einsatzschulen
siehe ASR 1.1.4.2 

1.6.1.2 Zuständigkeiten

Finanzielle Zuständigkeiten:
Für Studienreferendare gelten im Hinblick auf

  • Antrag auf Beihilfe,

  • Abgabe der Lohnsteuerkarte,

  • Antrag auf Reisekostenvergütung,

  • Antrag auf Trennungsgeld sowie

  • Antrag auf Umzugskostenvergütung

dieselben Vorschriften wie für das Lehrpersonal an der jeweiligen Schule. Die Bearbeitung der Anträge wird jeweils von dem für die Seminarschule zuständigen Landesamt für Finanzen bzw. der Regierung vorgenommen. 

Beihilfe
In Beihilfeanträgen ist als Dienststelle die Seminarschule und als Datum des Dienstantritts der Tag des erstmaligen Dienstantritts an der Seminarschule einzutragen. Bei Dienstantritt und erstmaliger Berufung in ein Beamtenverhältnis ist den Studienreferendaren das entsprechende Informationsblatt auszuhändigen.

Lohnsteuerkarte
Anträge auf Rückgabe der Lohnsteuerkarte sind von den Studienreferendaren unmittelbar an das zuständige Landesamt für Finanzen zu richten.

Reisekosten
Anträge auf Erstattung der Reisekosten bei Seminartagen sind von der Seminarschule geschlossen mit einem Anschreiben an das zuständige Landesamt für Finanzen, Zentrale Abrechnungsstelle München (für alle Seminarschulen in Oberbayern) bzw. Ansbach (für alle übrigen Seminarschulen) zu senden.

Trennungsgeld
Die monatlich notwendige Aufrechnung zum Bezug des gewährten Trennungsgeldes ist vom Leiter der Seminarschule bzw. der Einsatzschule in der Spalte „Sachlich richtig“ zu unterzeichnen. Zuständig ist das jeweilige Landesamt für Finanzen. 

1.6.1.3 Bestätigungen

Bestätigungen über Status und Ausbildungsverhältnis werden auf schriftlichen Antrag über die Seminarleitung vom Staatsministerium ausgestellt. Bestätigungen über Nettoeinkünfte werden vom zuständigen Landesamt für Finanzen ausgestellt.

1.6.1.4 Personenstandsänderungen

siehe auch ASR 1.1.1.2

Bei Personenstandsänderungen (Heirat, Geburt eines Kindes, Todesfall) ist über die Seminarschule eine beglaubigte Urkunde sowohl an das Staatsministerium, Ref. IV.5, als auch an das zuständige Landesamt für Finanzen zu senden. Dabei muss genau angegeben werden, wo der Ehepartner beschäftigt ist (genaue Dienstanschrift bzw. Firmenname). Falls er im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, wird eine Vergleichsmitteilung an die Anweisungsbehörde gesandt. Ist der/die Ehepartner/in Student/in, muss eine Immatrikulationsbescheinigung für das jeweilige Semester übersandt werden. Ein Wohnsitzwechsel ist sowohl der zuständigen Regierung als auch dem Landesamt für Finanzen mitzuteilen.



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