1.3 Zentrale Fachleiter
1.3.3 Aufwendungen
Die Aufwendungen für die besonderen Geschäftsbedürfnisse der ZFL sind aus der Mittelzuweisung des Aufwandsträgers an die jeweilige Seminarschule zu bestreiten. Diese Mittel sind zweckgebunden zu verwenden.
Die Aufwendungen für die besonderen Geschäftsbedürfnisse der ZFL sind aus der Mittelzuweisung des Aufwandsträgers an die jeweilige Seminarschule zu bestreiten. Diese Mittel sind zweckgebunden zu verwenden.
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