Termine Einzelansicht



Kategorie:
22.02.2027  

Anmeldung zur Ablegung der 2. Staatsprüfung im EWF und bestandene 1. Staatsprüfung (bzw. einer Anerkennung der außerbay. Prüfung) in diesem EWF müssen dem StMUK (Prüfungsamt) vorliegen. Ansonsten kann die 2. Staatsprüfung im EWF nicht abgelegt werden.


Spätester Termin: 22.02.2027

Eine Meldung an das StMUK, Prüfungsamt, ist nur dann nötig, wenn bisher noch keine Anmeldung und Zuweisung im Erweiterungsfach durch das StMUK erfolgt ist.

Anmeldung auch zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach und bestandene Erste Staatsprüfung (bzw. einer Anerkennung der entsprechenden außerbayerischen Prüfung) in diesem Erweiterungsfach müssen dem StMUK (Prüfungsamt) vorliegen. Ansonsten kann die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach nicht abgelegt werden.




© Bayerisches Realschulnetz  2025