Spätester Termin: 22.02.2027
Eine Meldung an das StMUK, Prüfungsamt, ist nur dann nötig, wenn bisher noch keine Anmeldung und Zuweisung im Erweiterungsfach durch das StMUK erfolgt ist.
Anmeldung auch zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach und bestandene Erste Staatsprüfung (bzw. einer Anerkennung der entsprechenden außerbayerischen Prüfung) in diesem Erweiterungsfach müssen dem StMUK (Prüfungsamt) vorliegen. Ansonsten kann die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach nicht abgelegt werden.
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