Ende des Zeitraums für die erste Prüfungslehrprobe
Spätester Termin: 23.07.2021
Achtung: Neufestlegung mit KMS Nr. IV.1-BS6101.0/33/1 vom 26.02.2021 und mit KMS Nr. IV.1-BS6101.0/37/2 vom 17.05.2021
Der Prüfungszeitraum für die 1. Prüfungslehrprobe wird bis einschließlich 23.07.2021 ausgedehnt.
1. Prüfungslehrproben können bis einschließlich 02.07.2021 im gewohnten Prüfungsformat durchgeführt werden, sofern dies aufgrund der aktuell gültigen Hygieneverordnung und der Inzidenzzahlen im jeweiligen Stadt- bzw. Landkreis möglich ist. Während dieses Zeitraums ist kein Prüfungsgespräch möglich.
Sämtliche ab dem 05.07.2021 dann noch ausstehenden 1. Prüfungslehrproben als Teilprüfungen der 2. Staatsprüfung werden gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 LPO II durch Prüfungsgespräche ersetzt. Das Prüfungsgeschäft ist bis einschließlich 23.07.2021 (neues Ende des Prüfungszeitraums für die erste Prüfungslehrprobe) abzuschließen.