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Kategorie: Prüfungsjahrgang 2021
21.05.2021  

Ende des Zeitraums für die dritte Prüfungslehrprobe


Spätester Termin: 21.05.2021

Achtung: Neufestlegung mit KMS Nr. IV.1-BS6101.0/33/1 vom 26.02.2021

Abweichend von den Regelungen in ASR 3.1.1.1 mit 3.1.1.17 gilt für noch nicht abgelegte Prüfungslehrproben der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer des Prüfungsjahrgangs 2019/2021 sowie der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer aus vorangegangenen Vorbereitungsdienstterminen, die ihre Wiederholung zum Prüfungstermin September 2021 abschließen, Folgendes: An die Stelle einer noch nicht abgelegten Prüfungslehrprobe als Teilprüfung der 2. Staatsprüfung (einschließlich der Prüfungslehrprobe im Fall einer grundständigen Erweiterung) tritt lt. KMS Nr. IV.1-BS6101.0/35/1 vom 23.03.2021 mit Wirkung vom 12.04.2021 ein 30-minütiges Prüfungsgespräch (ausgenommen: Schulpsychologisches Fachgespräch). Die Note aus dem Prüfungsgespräch tritt an die Stelle der Note der noch nicht abgelegten Prüfungslehrprobe. Das Prüfungsgeschäft ist bis einschließlich 21.05.2021 abzuschließen.




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