Lehrerlaubnis in SozialwesenAufgrund der Ergebnisse in der Klausur sowie in der Prüfungslehrprobe erwerben die Studienreferendare die Lehrerlaubnis für das Fach Sozialwesen.
Bescheinigung des Fach- bzw. SpracheignungstestsDie außerbayerischen Bewerber weisen nach, dass sie für einen Unterrichtseinsatz respektive für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst die nötigen fachlichen bzw. sprachlichen Voraussetzungen besitzen.
Kurs in SprecherziehungFür alle Studienreferendare im ersten Ausbildungsjahr können Übungen für Sprecherziehung angeboten werden. Die Anschriften geeigneter Sprecherzieher werden dem/r Sprecher/in der Seminarleiter/innen mitgeteilt.
Kurs in SprechfertigkeitFür Studienreferendare des Faches Englisch oder Französisch können in Zusammenarbeit mit ausländischen Fremdsprachenassistenten (vgl. § 17 Abs. 1 Nr. 8 Satz 3 ZALR) oder einem sonstigen native speaker im ersten Ausbildungsjahr Übungen angeboten werden.
Gutachten
Vorlage GutachtenVorlage für die Erstellung des Gutachten nach §22 LPO II. Der Studienreferendar kann eine beglaubigte Kopie des Gutachtens beantragen.
Einsichtnahme in die PrüfungsunterlagenDas Formular wird an die Studienreferendare verschickt. Es informiert über den Termin der Einsichtnahme. Der Studienreferendar kann eine beglaubigte Kopie des Gutachtens beantragen. Das Schreiben wird zurück an die Seminarschule gesendet.
Hausarbeit
Vergabe des HausarbeitsthemasFür jede/n Studienreferendar/in ist ein Vergabeblatt auszufüllen und zu den Prüfungsunterlagen zu nehmen. Eine Kopie davon ist dem/der Zentralen Fachleiter/in, der/die das Thema bestätigt hat, zuzusenden. Das entsprechende Merkblatt muss den Studienreferendaren ebenfalls ausgehändigt werden.
Niederschrift zur schriftlichen HausarbeitErst- und Zweitprüfer erstellen eine Bemerkung und benoten die Hausarbeit; die Endnote wird durch Einigung oder Stichentscheid gebildet.
Benotung und Niederschrift über die mündliche PrüfungDie Benotung und Niederschrift über die mündliche Prüfung aus der Didaktik der Fächer bzw. von Schulrecht und Schulkunde sowie GSB werden auf diesem Formblatt festgehalten.
PLP
PLP Wahl Fach ZeitumfangErklärung des Studienreferendars zur Prüfungslehrprobe mit Angabe von Fach, Jahrgangsstufe, Schulklasse und einer evtl. Verlängerung der Prüfungszeit.
Bestellung der ZweitprüferZweitprüfer/innen werden für die schriftliche Hausarbeit, das Kolloquium, die mündlichen Prüfungen, die Prüfungslehrproben und die Abnahme des schulpsychologischen Fachgesprächs bestimmt.
Meldung der Note 5 bzw. 6 bei Prüfungslehrproben an das StMUKDie grundständige Seminarschule meldet mit diesem Formblatt dem Referat IV.1 die Note 5 oder 6 bei der 1. oder 2. Prüfungslehrprobe, falls das StMUK nicht telefonisch erreichbar ist (Fax).
Erklärung zur Prüfungslehrprobe im ErweiterungsfachDie Studienreferendare erklären, ob sie im 2. Ausbildungshalbjahr an der grundständigen Seminarschule oder an der Einsatzschule die Prüfungslehrprobe im Erweiterungsfach ablegen.