3.5.2.5 Wahl des Themas

  • Die zuständigen Seminarlehrkräfte stellen rechtzeitig Themen für die schriftliche Hausarbeit zur Wahl. Dabei haben sie darauf zu achten, dass die vorgeschlagenen Themen den in § 18 Abs. 1 und 2 LPO II genannten Bedingungen entsprechen.

  • Diese Verpflichtung gilt auch für den Fall, dass ein/e Studienreferendar/in gemäß § 18 Abs. 3 LPO II das Thema der Arbeit selbst wählt. Erscheint ein gewählter Gegenstand dem/der Seminarlehrer/in als Thema für eine schriftliche Hausarbeit ungeeignet, so hat er den/die Studienreferendar/in entsprechend zu beraten. Die Themenstellung bedarf in jedem Fall der Genehmigung der Seminarleitung.

  • Gleiche oder sich überschneidende Themen für die schriftliche Hausarbeit sollen besonders bei Studienreferendaren des gleichen Seminarjahrgangs nicht gestellt werden. Das Thema darf nicht aus dem Erweiterungsfach gewählt werden.

  • Vor der Vergabe des Themas holt der/die das Thema stellende Seminarlehrer/in schriftlich oder fernmündlich die Zustimmung des/der für dieses Fach bzw. diesen Fachbereich zuständigen Zentralen Fachleiters/in ein, der/die dabei auf bereits vergebene Themen hinweist (auf ASR 1.3.2.10 wird ausdrücklich verwiesen).

 

 

 



© Bayerisches Realschulnetz  2025