3.3.2 Termine

Die mündliche Prüfung findet im zweiten Ausbildungsabschnitt in der Regel nach der dritten Prüfungslehrprobe statt (vgl. Bekanntmachungen über die Prüfungstermine).

Gemäß § 15 Abs. 2 LPO II sind den Prüfungsteilnehmern die Einzeltermine für die mündlichen Prüfungen jeweils spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder - gegen Nachweis - mündlich bekannt zu geben.

Die Seminarschule übersendet dem/der Zentralen Fachleiter/in rechtzeitig (ca. drei Wochen) vor Beginn der jeweiligen Prüfungen die Prüfungspläne und die Namen der Prüfer/innen.



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