3.3.2 Termine
Die mündliche Prüfung findet im zweiten Ausbildungsabschnitt in der Regel nach der dritten Prüfungslehrprobe statt (vgl. Bekanntmachungen über die Prüfungstermine).
Gemäß § 15 Abs. 2 LPO II sind den Prüfungsteilnehmern die Einzeltermine für die mündlichen Prüfungen jeweils spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder - gegen Nachweis - mündlich bekannt zu geben.
Die Seminarschule übersendet dem/der Zentralen Fachleiter/in rechtzeitig (ca. drei Wochen) vor Beginn der jeweiligen Prüfungen die Prüfungspläne und die Namen der Prüfer/innen.