1.3 Zentrale Fachleiter

1.3.6 Außerbayerische Bewerber/innen - Abnahme von Fachgesprächen (Kolloquien) und Ablegung des Spracheignungstests

Sind bei einem/r außerbayerischen Bewerber/in zur Feststellung der Gleichwertung der Ersten Staatsprüfung ein oder mehrere Fachgespräche nötig, so erhält der/die Bewerber/in Anschrift und Telefonnummer des/der jeweiligen ZFL durch das Staatsministerium und kann selbst Kontakt zwecks Information über die Prüfungsanforderungen und Terminabsprache aufnehmen.

Jedes Fachgespräch ist von zwei Prüfern abzunehmen; auf die Notwendigkeit der Prüferbestellung (ASR 1.4.1) wird verwiesen. Über das Fachgespräch ist ein Protokoll anzufertigen.

Aussiedler/innen haben vor der Teilnahme am Fachgespräch in einem Spracheignungstest (in Aufsatzform) die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen. Der Spracheignungstest ist von zwei Prüfern zu korrigieren und mit einer Schlussbemerkung zu versehen, aus der hervorgeht, ob die Deutschkenntnisse des/der Bewerbers/in für einen Unterrichtseinsatz an privaten Schulen bzw. für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst ausreichen.

Vom Protokoll (und ggf. dem korrigierten Spracheignungstest) ist eine Kopie mit einem Anschreiben innerhalb einer Woche nach Abnahme der Prüfung(en) an das Staatsministerium zu senden. Die Originale von Protokoll und Spracheignungstest verbleiben an den Seminarschulen der ZFL und werden dort entsprechend ASR 1.1.5.2 aufbewahrt.  



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