1.3.2 Koordinierung der Ausbildung

Die ZFL wirken bei der Koordinierung sowohl der Seminarausbildung als auch der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung mit. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ergeht im Einzelnen folgende Regelung: 

1.3.2.1 Einführung neuer Seminarlehrkräfte

Die ZFL führen die neuen Seminarlehrkräfte in ihre Aufgaben ein, ggf. wirken die ZFL bei einem Einführungskurs an der ALP in Dillingen mit.

1.3.2.2 Dienstbesprechung der Seminarlehrkräfte

Der/Die ZFL beruft die Seminarlehrkräfte seines/ihres Faches jährlich zu zwei eintägigen oder einer zweitägigen Dienstbesprechung ein. Er/Sie beantragt diese Veranstaltung(en) rechtzeitig beim Staatsministerium unter Angabe von Datum, Ort und Tagesordnung. Die Deckung von Kosten, die zusätzlich zu den üblichen Reisekosten der Teilnehmer anfallen (z. B. Raummiete, etc.) ist vorab in Absprache mit Referat IV.1 zu klären.

Über die Inhalte der Dienstbesprechung legt der/die ZFL dem Staatsministerium eine Niederschrift vor.

1.3.2.3 Fortbildungsveranstaltungen

Die ZFL wirken bei der Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Seminarlehrkräfte und ggf. für Betreuungslehrkräfte mit.

1.3.2.4 Information der Seminarschulen

Die ZFL informieren regelmäßig auf geeignete Weise, z. B. mit Hilfe des BRN, über Literatur, Veranstaltungen, Einrichtungen und Weiterentwicklungen, die für die Seminarausbildung in ihren jeweiligen Fächern bzw. Fachbereichen von Bedeutung sind. 

1.3.2.5 Beratung von Seminarlehrkräften

Aufgrund seiner/ihrer Beobachtungen geben die ZFL den Seminarlehrkräften Hinweise und Anregungen insbesondere hinsichtlich der Inhalte, Methoden und der Organisation der Ausbildung sowie der Bewertungskriterien für Prüfungsleistungen. Auf Wunsch beraten sie auch die Seminarleitungen.

Der/Die ZFL erteilen den Seminarlehrkräften des jeweiligen Faches bzw. Fachbereiches auf deren Wunsch hin auch außerhalb der genannten Besuche Rat. Sie sind berechtigt, die Seminarlehrkräfte zu Stellungnahmen aufzufordern.

1.3.2.6 Besuch an Seminarschulen

Über die Besuche an den Seminarschulen legen sie dem Staatsministerium einen Kurzbericht vor, wenn ihnen dies aufgrund besonderer Umstände erforderlich erscheint oder wenn sie im gesonderten Auftrag des Staatsministeriums gehandelt haben.

1.3.2.7 Besuch von Ausbildungsveranstaltungen

Die ZFL besuchen nach eigenem Ermessen oder auf Wunsch der Seminarlehrkräfte bzw. der Seminarleitungen oder im jeweils gesondert erteilten Auftrag des Staatsministeriums Ausbildungsveranstaltungen der in § 17 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 ZALR genannten Ausbildungsformen an den Studienseminaren. 

Die Besuche sind rechtzeitig mit der örtlichen Seminarleitung/Schulleitung abzusprechen.

1.3.2.8 Teilnahme an Prüfungen

Die ZFL sind berechtigt, an Prüfungslehrproben und mündlichen Prüfungen in ihren Fächern bzw. an Kolloquien in Pädagogik und Psychologie teilzunehmen und beratend mitzuwirken.

Die Teilnahme ist rechtzeitig mit der örtlichen Seminarleitung/Schulleitung bzw. Prüfungsleitung abzusprechen.

1.3.2.9 Stoffgebiet/Themen der Prüfungslehrproben

Abgrenzung der Begriffe „Stoffgebiet“ und „Thema“ der PLP
Der/Die Zentrale Fachleiter/in legt in Absprache mit den Seminarlehrkräften fest, was unter dem Begriff „Stoffgebiet“ des jeweiligen Faches zu verstehen ist, wie viele Unterrichtsstunden dafür in der Regel zu verwenden sind und wie nach § 21 Absatz 6 LPO II die Abgrenzung auf den Umfang einer Unterrichtsstunde bzw. auf den Umfang der Prü­fungslehrprobe zu erfolgen hat. Der/Die Zentrale Fachleiter/in teilt neu berufenen Seminar­lehrkräften diese Vereinbarung mit.

Themen der Prüfungslehrproben
Der/Die Zentrale Fachleiter/in berät die Seminarlehrkräfte bei der Formulierung von Lehrprobenthemen.       

1.3.2.10 Schriftliche Hausarbeit

Vor der Vergabe an die Studienreferendare erhalten die ZFL von den Seminarlehrkräften Themen der schriftlichen Hausarbeiten. Die ZFL weisen Themen ab, die in den letzten Jahren bereits vergeben wurden, und beraten die Seminarlehrkräfte bei der endgültigen Formulierung. Sie stellen eine jeweils aktualisierte Liste mit den vergebenen Themen zusammen und übermitteln diese auf geeignete Weise den Seminarlehrkräften.

Ebenso sind die ZFL auf Anweisung des Staatsministeriums befugt, Korrektur und Bewertung schriftlicher Hausarbeiten zu überprüfen. Über die Ergebnisse berichten sie dem Staatsministerium.

Auf Anweisung des Staatsministeriums sind ZFL befugt, Stichentscheide, etwa bei der Bewertung von schriftlichen Hausarbeiten, vorzunehmen. 

1.3.2.11 Niederschrift von Fachsitzungen

Die ausbildungs- und prüfungsrelevanten Ergebnisse der Fachsitzungen werden in geeigneter Form festgehalten.

1.3.2.12 Kontakt mit den Seminarschulen

Um ihre Koordinationsaufgabe wirksam erledigen zu können, erhalten die ZFL von den Seminarschulen jeweils rechtzeitig (möglichst per E-Mail)

  • die Programme für die Seminartage,

  • die Terminpläne für die Prüfungslehrproben,

  • die Datenbekanntgabeblätter,

  • die Termine für mündliche Prüfungen/Kolloquien,

  • die Niederschriften über die Prüfungslehrproben und

  • das Vergabeblatt der schriftlichen Hausarbeit.

1.3.2.13 Fachberichte der Seminarlehrkräfte

Die ZFL werten die zu jedem Ausbildungsjahrgang erstellten Fachberichte aus und teilen dem Staatsministerium sowie den Seminarlehrkräften ihrer Fächer die aus den Berichten gewonnenen Erkenntnisse in einem zusammenfassenden Bericht mit. Die Übermittlung der Fachberichte an die ZFL erfolgt direkt auf dem Weg über die jeweilige Seminarleitung.

Für Unterlagen, die bei den ZFL verbleiben, übernimmt die jeweilige Schule der ZFL die Aufbewahrung und die Vernichtung nach Ablauf von drei Jahren. 

1.3.2.14 Ausbildungspläne für andere Bewerber/innen

Die ZFL werden bei der Entwicklung und der Umsetzung der Ausbildungspläne für andere Bewerber/innen tätig und erarbeiten aus den Erfahrungsberichten der Ausbildungsschulen entsprechende Verbesserungsvorschläge.

1.3.2.15 Kontakt zu anderen Bildungseinrichtungen

Die ZFL halten selbst engen Kontakt zu den Universitäten, insbesondere zu den Lehrstühlen für Fachdidaktik, und vermitteln auch Kontakte zwischen Universität und Studienseminaren. 

1.3.2.16 Dienstbesprechung der Zentralen Fachleiter/innen

Die ZFL werden jährlich mindestens einmal durch das Staatsministerium zu einer Dienstbesprechung einberufen. Darüber hinaus sind regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen im Hinblick auf die Koordinierung der gemeinsamen Aufgaben durchzuführen. 



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