Die Abkürzung SMV steht für SchülerMitVerantwortung.
Zur so genannten Schulfamilie gehören nicht nur Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern, sondern in erster Linie ihr als Schülerinnen und Schüler. Durch die Einrichtung der SMV habt ihr die Möglichkeit, mitzureden und das Leben an der Schule in eurem Sinne mitzugestalten.
Wer gehört zur SMV?
Zunächst einmal sind in eurer Schule alle gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher sowie Schülersprecherinnen und Schülersprecher automatisch Teil der SMV. Dazu kommen alle, die helfen wollen, Schule schülergerecht zu machen. Die direkten Ansprechpartner sind zunächst die von euch gewählten Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer.
Aufgaben der SMV
1. Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler
2. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
3. Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen
4. Vorbild für andere
Einrichtungen der SMV
1. Klassensprecherversammlung
2. Arbeitsgruppen für Veranstaltungen, Projekte, etc.
3. Schülersprecherversammlung auf Bezirks- und Landesebene
Rechte der SMV
1. Das Informationsrecht sorgt dafür, dass ihr über alle euch betreffenden Angelegenheiten der Schule informiert werdet.
2. Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht stellt sicher, dass eure Wünsche und Anregungen an Lehrkräfte, Schulleitung und den Elternbeirat übermittelt werden.
3. Das Vermittlungsrecht erlaubt Schülerinnen und Schüler, bei Problemen Vertreter der SMV um Hilfe bzw. Vermittlung zu bitten.
4. Das Beschwerderecht garantiert, dass eure Beschwerden bei Lehrkräften, bei der Schulleitung und im Schulforum ohne Bedenken vorgebracht werden dürfen.
5. Das Mitspracherecht ermöglicht euch, bei der Gestaltung von Veranstaltungen und der Hausordnung mitzuwirken sowie am Schulforum teilzunehmen.
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