Die Abendrealschule

Die Abendrealschule ist eine Schule, die Berufstätige im dreijährigen Abendunterricht zum Realschulabschluss führen soll. Der Unterricht kann auch auf vier Jahre verteilt werden. In der Abschlussklasse kann auch Tagesunterricht erteilt werden (BayEUG Art. 10).

Wer kann die Abendrealschule besuchen?

Um in die Abendrealschule aufgenommen zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von insgesamt mindestens zwei Jahren muss nachgewiesen werden.
  • Beim Eintritt in die erste Jahrgangsstufe muss die Bewerberin oder der Bewerber mindestens 17 Jahre alt sein.
  • Die Mittelschule muss erfolgreich abgeschlossen sein oder die Vollzeitschulpflicht muss durch einen Besuch einer anderen Schule erfüllt sein.
  • Die Bewerberin oder der Bewerber muss berufstätig bleiben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Als berufstätig werden Personen angesehen, die ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch eine eigene Tätigkeit bestreiten. Die Führung eines Haushaltes gilt ebenfalls als berufstätig. Pflichtwehrdienst, Ersatzdienst, Bundesfreiwilligendienst und das freiwillige soziale Jahr werden auf die Berufstätigkeit angerechnet. Auch die durch das Arbeitsamt (jetzt Bundesagentur für Arbeit) nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in besonders begründeten Fällen als Berufstätigkeit gelten.

Gibt es noch weitere Einschränkungen der Aufnahme?

Bewerber, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, werden nur in Ausnahmefällen aufgenommen. Auch können Bewerber, die bereits zweimal die Abschlussprüfung einer Realschule nicht bestanden haben, an einer Abendrealschule nicht aufgenommen werden.

Wo finde ich Abendrealschulen in Bayern?



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