Sie finden hier Informationen rund um die berufliche Orientierung an Realschulen.
Ein Kompass zeigt einen möglichen Weg der Berufsorientierung. Von allgemeinen Informationen über konkrete Beispiele an Schulen bis zu Links und Material können Sie diese Plattform für Ihre Vorbereitung und Durchführung nutzen.
Viele der Inhalte basieren auf der Studie zur beruflichen Orientierung, die das ISB an allen bayerischen Realschulen durchgeführt hat.
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Beachten Sie rechtliche Hinweise zur Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen. Hier finden Sie einen Auszug relevanter rechtlicher Regelungen.
Lehrplanbezug:
Die besondere Bedeutung des Betriebspraktikums ist im LehrplanPLUS im Bildungs- und Erziehungsauftrag der Realschule unter 3.6 Berufliche Orientierung verankert.
Schulrechtliche Grundlagen:
"Die Schulleitung entscheidet gemäß § 2 BaySchO (Bayerische Schulordnung). sowohl über die Durchführung als auch die Verbindlichkeit von Schulveranstaltungen, zu denen auch schulische Betriebspraktika gehören, unbeschadet § 3 Abs. 1 Nr. 3 BaySchO und und § 15 Abs. 1 Nr. 2 BaySchO in eigener Verantwortung. Die Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens, wie etwa die Frage, ob schulische Betriebspraktika überhaupt durchgeführt werden sollen, sind dabei im Einvernehmen mit dem Schulforum zu treffen, Art 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Sofern sich eine Schule für die Durchführung eines Betriebspraktikums als freiwillige oder verbindliche Schulveranstaltung entscheidet, gelten die allgemeinen Regelungen wie für jede andere Schulveranstaltung auch. So sind die Praktika seitens der Schule verantwortlich vorzubereiten, während der Dauer zu betreuen und nachzubereiten. Insbesondere für verpflichtende Betriebspraktika ist §21 BaySchO zu beachten.
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 lit. b SGB VII sind Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen kraft Gesetzes versichert. Handelt es sich bei dem Betriebspraktikum um eine Schulveranstaltung, besteht folglich Versicherungsschutz über die gesetzliche Schülerunfallversicherung.
Eine Schnupperlehre oder ein sonstiges individuell organisiertes Betriebspraktikum eines Jugendlichen in den Schulferien (§ 5 Abs. 4 JArbSchG) ist keine Schulveranstaltung und wird demzufolge nicht vom Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 lit. b SGB VII erfasst. Dieser Umstand führt allerdings nicht zur Versicherungslosigkeit teilnehmender Schüler. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Praktikanten in die jeweiligen Betriebe eingegliedert werden, den Weisungen der Mitarbeiter derselben unterliegen und, wenn auch in geringem Maße, Arbeiten von wirtschaftlichem Wert erbringen. Damit werden sie vorübergehend wie sonstige Beschäftigte tätig und sind nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII (Tätigkeit wie in einem Beschäftigungsverhältnis) unfallversichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft des Praktikumsbetriebs. Dieser Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes und kann nicht durch Privatvereinbarungen ausgeschlossen werden."
Merkblatt für einen freiwilligen Praxiskontakt bei unter 15-jährigen Schülerinnen und Schülern:
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern:
Nutzen Sie auch das Potenzial Ihrer Kolleginnen und Kollegen, koordinieren Sie Ihre Berufsorientierungsmaterialien.
1. LehrplanPLUS
Berücksichtigen Sie auch Querverweise und fachübergreifende Themen im Lehrplan. Eine gemeinsame Abstimmung unter den Kolleginnen und Kollegen kann die Arbeit effizienter und kreativer werden lassen.
2. Organisation von schulinternen Lehrerfortbildungen
Beispiele:
4. Organisation von pädagogischen Konferenzen
z. B.: Vorstellen des schuleigenen Konzeptes der beruflichen Orientierung mit der Möglichkeit der Einbindung aller Fachschaften und/oder des Schulentwicklungsteams in die berufliche Orientierung.
5. Gestaltung der Fachschaftssitzungen ALLER Fachschaften
z. B. unter dem Thema "Möglichkeiten der Umsetzung der beruflichen Orientierung in „meinem“ Fach"
Hier finden Sie passende Ansprechpartner rund um die Berufsorientierung. Scheuen Sie sich nicht, auf diese zuzugehen. Sie erhalten oft viele wertvolle und hilfreiche Tipps sowie Materialien, die Ihnen die Organisation von berufsorientierenden Maßnahmen erleichtern können.
1. Ansprechpartner vor Ort:
2. Überregionale Ansprechpartner
Siehe Linkleiste am rechten Rand der Startseite
Diese Broschüre zeigt einen weiteren möglichen Weg der Berufsorientierung:
https://www.realschulebayern.de/fileadmin/brn/uf/doc/regionales/sysbo/SysBo_Broschuere.pdf
3. siehe auch Menüpunkt "Partnerschaften pflegen"
Berufsorientierung – Eltern erwünscht!?
1. Umfassender Leitfaden für eine gelungene Elternarbeit in der Beruflichen Orientierung
https://www.arbeitsagentur.de/datei/eltern-ins-boot-holen_ba146732.pdf
Fragen zu Wahl- und Wechselmöglichkeiten im differenzierten Schulsystem in Bayern stellen sich meist an den Übergangsstellen, z. B. am Ende der Grundschule oder nach dem Realschulabschluss, aber auch bei einem Wechsel der Schulart.
Informationen über den Aufbau des Schulsystems sowie zu Übertrittsbedingungen und die möglichen Abschlüsse und Anschlüsse finden Sie hier.
1. Mein Bildungsweg
2. Die Beratungslehrkraft vor Ort oder die Staatliche Schulberatungsstelle in München geben ebenfalls gerne Auskunft.
3. Bayerisches Realschulnetz:
Berufsorientierende Einstiegsbegleitung inklusiv
In fast allen Schulen finden sich Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund einer Erkrankung oder einer umfassenden Beeinträchtigung (z. B. Diabetes, Epilepsie, Persönlichkeitsstörungen, Autismus, Körper- und Sinnesbehinderungen) im Sinne des Sozialrechts als schwerbehindert gelten. Für diese Schülerinnen und Schüler ist es oft nicht einfach, am Ende der Schulzeit, eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln. Durch fachkundige Beratung und eine individuelle professionelle Begleitung bei der Berufsorientierung lassen sich hier bisweilen rasch und unkompliziert Barrieren überwinden und gangbare Wege aufzeigen.
Im Rahmen von "Berufsorientierende Einstiegsbegleitung inklusiv" können betroffene Jugendliche für bis zu 6 Monate eine solche umfassende, passgenaue professionelle Begleitung bei der Berufsorientierung durch geschulte Fachkräfte der Integrationsfachdienste (IFD) in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen zur Maßnahme finden Sie auf der ISB-Seite und insbesondere hier https://www.isb.bayern.de/schularten/foerderschulen/fz-und-fs/ge/boei
Integrative Berufsorientierung
Mit Blick darauf, dass ein Großteil der in den vergangenen Jahren nach Deutschland Geflüchteten im Alter für eine Berufsausbildung ist, haben SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland und die Bundesagentur für Arbeit mit Unterstützung der Siemens AG einen mehrsprachigen Online-Flyer für geflüchtete Jugendliche entwickelt, der auch als Informationsmaterial im Unterricht eingesetzt werden kann. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Themen/Fl%C3%BCchtlinge/F%C3%BCr-Unternehmen/Integrationsberatung/
Einen Erklärfilm zur dualen Berufsausbildung mit arabischen und perischen Untertiteln finden Sie hier:
Das Grundgesetz gewährleistet jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.
1. Weisen Sie Ihre Schüler auf den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten hin
2. Rechtliche Bestimmungen finden Sie z. B. hier:
Nach Art. 85 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BayEUG ist die Weitergabe von Daten und Unterlagen über Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte an außerschulische Stellen untersagt (https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb24/k10.html#10.4).
3. Organisatorische Hinweise:
© Bayerisches Realschulnetz 2025