Nachteilsausgleich und Notenschutz

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen ist seit 01.08.2016 neu geregelt. Rechtliche Grundlage bilden der Artikel 52 Abs. 5 BayEUG sowie die Paragrafen 31 - 36 BaySchO.

Ebenen der Unterstützung

  • Individuelle Unterstützung
    Individuelle Unterstützung wird durch pädagogische, didaktisch-methodische und schulorganisatorische Maßnahmen sowie die Verwendung technischer Hilfen gewährt, soweit nicht die Leistungsfeststellung berührt wird. Diese Maßnahmen werden an den Schulen vor Ort nach Maßgabe des § 32 BaySchO vereinbart (z. B. individuelle Pausenregelung).

  • Nachteilsausgleich
    Durch einen gewährten Nachteilsausgleich (§ 33 BaySchO) werden Prüfungsbedingungen angepasst, wesentliche Leistungsanforderungen bleiben hingegen gewahrt (z. B. Zeitzuschlag).

  • Notenschutz
    Sofern auf einen wesentlichen Kernbereich einer Leistung verzichtet wird (z. B. Verzicht auf Bewertung der Rechtschreibung), handelt es sich um eine Maßnahme des Notenschutzes (§ 34 BaySchO). Auf die Anwendung des Notenschutzes wird in der Zeugnisbemerkung hingewiesen.

Nachteilsausgleich und Notenschutz sind demnach Maßnahmen, die die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit einer Einschränkung in Prüfungssituationen berücksichtigen. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen hingegen unterstützen im schulischen Alltag.

Zuständigkeiten

  • Individuelle Unterstützung
    Maßnahmen der individuellen Unterstützung werden an den Schulen vor Ort vereinbart.

  • Nachteilsausgleich und Notenschutz
    Im Bereich der Realschulen liegt die Zuständigkeit für die Gewährung von Maßnahmen bei der jeweils zuständigen MB-Dienststelle.

  • Lese-Rechtschreib-Störung
    Nachteilsausgleich und Notenschutz bei einer Lese-Rechtschreib-Störung gewähren die Schulleiterinnen und Schulleiter.

Beantragung von Nachteilsausgleich und Notenschutz

Die Beantragung von Maßnahmen im Rahmen einer Lese-Rechtschreib-Störung unterliegt einem gesonderten Verfahren und ist daher nicht Bestandteil der weiteren Ausführungen.

Nachteilsausgleich und Notenschutz wird über die Schule bei der zuständigen MB-Dienststelle beantragt. Folgende Unterlagen sind der Schule vorzulegen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Fachärztliches Zeugnis, das Informationen zu Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung oder der chronischen Erkrankung enthält

Anstatt eines fachärztlichen Zeugnisses ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises einschließlich der zugrunde liegenden Bescheide, von Bescheiden der Eingliederungshilfe, förderdiagnostischen Berichten oder sonderpädagogischen Gutachten ausreichend, wenn aus ihnen Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung hervorgehen.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst

Der MSD unterstützt Schulen und Eltern bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Speziell ausgebildete Förderlehrer/innen beraten, unterstützen und fördern vor Ort, und erstellen auf Anforderung ein sonderpädagogisches Gutachten. Daneben unterhalten die Förderzentren auch Beratungsstellen, die u. a. technische Hilfsmittel zur Besichtigung und zum Testen bereithalten. Im Bereich der Realschulen sind in der Regel folgende Förderschwerpunkte betroffen:

  • Hören
  • Sehen
  • Autismus
  • Körperlich-motorische Entwicklung

Die folgenden Materialien geben erste Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten:

Weitere Informationen zur Struktur des MSD in Oberfranken sind über den Internetauftritt der Regierung von Oberfranken zu finden.

Hilfe und Beratung bietet auch die unabhängige Beratungsstelle der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Bayreuth.

Schulbegleitung

Schülerinnen und Schüler mit einem besonders hohen Förderbedarf benötigen unter Umständen zusätzliche Unterstützung bei der Bewältigung ihres schulischen Alltags. Können sie die Schule ohne Begleitung nicht besuchen, besteht die Möglichkeit, sich von einer Schulbegleitung unterstützen zu lassen.

Über den Internetauftritt des Bezirks Oberfranken gelangen Sie zu den Antragsunterlagen und können Einrichtungen finden, die Schulbegleiterdienste anbieten. Weiterführende Hinweise bieten auch die Seiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).

Schulbegleiterdienste in Oberfranken

Schulbegleitung (ISB)

Ansprechpartner für Nachteilsausgleich und Notenschutz:

BerR Jens Scheler

Kontakt:

 E-Mail Adresse: j.scheler(at)mbof.de

Telefonnummer:
0921 5070388-106

                        Bildnachweis: StMBW/iStockphoto



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