Lese-Rechtschreib-Störung

Mit Inkrafttreten der neuen Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) am 01.08.2016 hat sich die rechtliche Grundlage zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen beim Lesen und Rechtschreiben geändert.

Alle bisher als Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche benannten Erscheinungen werden jetzt Lese-Rechtschreib-Störung genannt.

In der BaySchO sind alle Regelungen zum Thema Lese-Rechtschreib-Störung unter der Überschrift "Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz" (BaySchO § 31 - 36) formuliert.

Eltern stellen einen Antrag an die Schule ihres Kindes, wenn Sie wegen vorliegender Lese- bzw. Rechtschreibproblemen individuelle Unterstützungsmaßnahmen, einen Nachteilsausgleich und ggf. Notenschutz wünschen.

Es empfiehlt sich, im Rahmen des Antragsverfahrens frühzeitig einen Termin mit der zuständigen/dem zuständigen Schulpsychologin/Schulpsychologen zu vereinbaren, da deren Stellungnahme die Voraussetzung für die Gewährung von Maßnahmen ist.

Ansprechpartnerin für Lese-Rechtschreib-Störung:

BerRin Carolin Gagel

Kontakt:

 E-Mail Adresse: sbfo_gagel(at)rsforchheim.de

Telefonnummer:
09191 73619919

(Mo 09:40 – 11:00 Uhr | Mi 12:15 - 13:00 Uhr | Do 08:10 – 09:00 Uhr)

Dienststelle:

Georg-Hartmann-Realschule, Forchheim



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