Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen ist seit 01.08.2016 neu geregelt. Rechtliche Grundlage bilden der Artikel 52 Abs. 5 BayEUG sowie die Paragrafen 31 - 36 BaySchO.
Nachteilsausgleich und Notenschutz sind demnach Maßnahmen, die die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit einer Einschränkung in Prüfungssituationen berücksichtigen. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen hingegen unterstützen im schulischen Alltag.
Die Beantragung von Maßnahmen im Rahmen einer Lese-Rechtschreib-Störung unterliegt einem gesonderten Verfahren und ist daher nicht Bestandteil der weiteren Ausführungen.
Nachteilsausgleich und Notenschutz wird über die Schule bei der zuständigen MB-Dienststelle beantragt. Folgende Unterlagen sind der Schule vorzulegen:
Anstatt eines fachärztlichen Zeugnisses ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises einschließlich der zugrunde liegenden Bescheide, von Bescheiden der Eingliederungshilfe, förderdiagnostischen Berichten oder sonderpädagogischen Gutachten ausreichend, wenn aus ihnen Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung hervorgehen.
Der MSD unterstützt Schulen und Eltern bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Speziell ausgebildete Förderlehrer/innen beraten, unterstützen und fördern vor Ort, und erstellen auf Anforderung ein sonderpädagogisches Gutachten. Daneben unterhalten die Förderzentren auch Beratungsstellen, die u. a. technische Hilfsmittel zur Besichtigung und zum Testen bereithalten. Im Bereich der Realschulen sind in der Regel folgende Förderschwerpunkte betroffen:
Weitere Informationen zur Struktur des MSD in Niederbayern sind über den Internetauftritt der Regierung von Niederbayern zu finden.
Staatliche Realschule Ergolding
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