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Schülerkongress des Landesschülerrats Bayern

Die Landesschülersprecher 2018, ihre Stellvertreter und ihre Vorgänger (Foto: www.km.bayern.de)

MÜNCHEN. "Mit Ihrem Engagement in der Schülermitverantwortung machen Sie Demokratie im Schulalltag lebendig!", betonte Staatssekretärin Carolina Trautner beim Schülerkongress des Landesschülerrats Bayern in Nürnberg.

Dass hierbei die Digitalisierung und die sozialen Medien zunehmend an Bedeutung gewinnen, zeige auch das Motto des Kongresses "#mitsprechen-Du bist Demokratie!": "Demokratie heißt letztlich Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Als Klassensprecherinnen und -sprecher bzw. Schülersprecherinnen und -sprecher setzen Sie sich für die Belange Ihrer Mitschülerinnen und -schüler ein - auch über die eigene Schule hinaus", hob die Staatssekretärin hervor. "Für Ihren Einsatz möchte ich Ihnen ganz herzlich danken - nutzen Sie auch weiter die vielfältigen Gestaltungsfreiräume, die sich Ihnen durch die Schülermitverantwortung bieten!"

Anlass für den zweitägigen Schülerkongress ist das 10-jährige Bestehen des Landesschülerrats Bayern. Die Veranstaltung richtet sich an Schülervertreterinnen und Schülervertreter aller Schularten. Unter dem Motto "#mitsprechen-Du bist Demokratie!" bietet der Kongress Workshops, u.a. zur SMV-Arbeit an den Schulen, zu politischer Bildung, Schülerzeitungen oder Digitalisierung. Zudem haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mit Vertreterinnen und Vertretern der Staatsregierung und des Landtags zu diskutieren. Der Landesschülerrat Bayern vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

Das Gremium setzt sich aus sechs Sprecherinnen und Sprechern und deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen. Diese werden von den vierzig Bezirksschülersprecherinnen und -sprechern gewählt. Der Landesschülerrat hat das Recht, bei grundlegenden schulischen Angelegenheiten, die Schülerinnen und Schüler betreffen, vom Kultusministerium informiert und angehört zu werden. Hierzu zählen z.B. Änderungen des Bayerischen Gesetzes zum Erziehungs- und Unterrichtswesen oder der Schulordnungen. Der Landesschülerrat existiert seit 2008.





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