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DigitalPakt Schule

MÜNCHEN. Die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) ist nun online. Kultusminister Michael Piazolo betont: „Mit der Veröffentlichung unserer bayerischen Förderrichtlinie geben wir den Sachaufwandsträgern im Freistaat Rechts- und Planungssicherheit. Alle Kommunen und privaten Schulträger erfahren heute ihre jeweiligen Förderbeträge. Sie können nun zielgerichtet und nachhaltig in die digitale Ausstattung unserer Schulen investieren und die Rahmenbedingungen für das Lernen in einer digitalen Welt spürbar verbessern.“ Besonders freut sich Piazolo darüber, dass alle Maßnahmen, die seit Inkrafttreten der Bund-Länder-Vereinbarung am 17. Mai 2019 begonnen wurden, im DigitalPakt gefördert werden können.

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie erhalten die Kommunen, privaten Schulträger und die Schulen wichtige Informationen zur Umsetzung des DigitalPakts, etwa die förderfähige IT-Ausstattung und ihre jeweiligen Förderhöchstbeträge, die sie bis Ende 2021 bei den Regierungen beantragen können. Die Mittel können nach der Umsetzung bis Mitte 2024 abgerufen werden. Die Sachaufwandsträger können die konkreten Maßnahmen gemeinsam mit den Schulen flexibel ausgestalten. Diese umfassen beispielweise die Schulhausvernetzung, den WLAN-Zugang in allen Klassenzimmern und die Ausstattung mit PCs, Tablets oder Laptops sowie die Ausstattung der Klassenzimmer mit Dokumentenkameras, Beamern oder interaktiven Tafeln. „In den Verhandlungen mit dem Bund ist es uns gelungen, dass die Sachaufwandsträger die IT-Geräte für die Schulen nun nicht zwingend kaufen müssen, sondern auch mieten oder leasen können. Viele Kommunen haben inzwischen diese zeitgemäße Beschaffungsstrategie für sich gewählt und wären sonst aus der Förderung herausgefallen“, so Piazolo.

Die Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) schafft die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ im Freistaat. Für die Gestaltung des digitalen Wandels an den bayerischen Schulen stehen damit zusätzlich zu 212,5 Millionen Euro aus Landesmitteln nun weitere 778 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.

Die Förderrichtlinie und die konkreten Förderhöchstbeträge aller Sachaufwandsträger in Bayern können unter www.km.bayern.de/digitalpakt abgerufen werden.





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