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Bayerisches Übertrittsverfahren ist verfassungskonform

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nd MÜNCHEN. Das in Bayern praktizierte kind- und begabungsgerechte Übertrittsverfahren, nach dem die Eltern zusammen mit ihren Kindern über den Schulbesuch nach der 4. Klasse entscheiden, findet eine hohe Akzeptanz und ist verfassungskonform. Das Übertrittsverfahren hatte Minister Spaenle 2009 auf der Basis von Rückmeldungen von Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen angepasst. Das bayerische Übertrittsverfahren von 2009 ist verfassungskonform. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof 2014 entschieden.

Mit der Einführung der kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase hat das Bayerische Kultusministerium den Elternwillen bei der Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule nach der Grundschule gestärkt. Die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule liegt mittlerweile bei den Eltern, wenn die Kinder im Probeunterricht an der angestrebten Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben. Bis dahin mussten die Schülerinnen und Schüler zumindest in einem der beiden Fächer die Note 3 erreichen.

Die von der SPD zum wiederholten Male und auch heute wieder vorgeschlagene Veränderung der Praxis verbessert aus der Sicht des Kultusministeriums die bisherige Praxis nicht und kann leicht zu einer möglichen Überforderung der Kinder führen.

Die hohe Zufriedenheit der Eltern mit der Weiterentwicklung des Übertrittsverfahren durch das Kultusministerium im Jahr 2009 belegen die Ergebnisse der seitdem jährlich durchgeführten Online-Erhebung des Kultusministeriums bei Schulleitungen, Klassenlehrkräften der 3. und  4. Jahrgangsstufe und Klassenelternvertretern der Jahrgangsstufe 4 an jeweils 700 Grundschulen. So begrüßt die große Mehrheit der Elternvertreter und Lehrkräfte in allen durchgeführten Erhebungen die umfassenden Informationsangebote und die Erstellung einer Übertrittsempfehlung für alle Kinder in allen durchgeführten Erhebungen.

Das qualitätsvolle und sehr durchlässige bayerische Schulwesen eröffnet allen jungen Menschen an allen weiterführenden Schulen eine intensive und nachhaltige Förderung.





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