2.3.1.2 Lehrversuche
Während des ersten Ausbildungsabschnitts sollen in jedem Fach der Fächerverbindung drei Lehrversuche durch die betreffenden Seminarlehrkräfte abgenommen werden; nach Möglichkeit sollen diese Lehrversuche bereits vor Beginn des zusammenhängenden Unterrichts stattfinden.