1.5.4.3 Teilnahme an außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen
Über die Teilnahme entscheidet im zweiten Ausbildungsabschnitt die Leitung der Einsatzschule nach Rücksprache mit der Seminarleitung (siehe ASR 1.6.11).
Über die Teilnahme entscheidet im zweiten Ausbildungsabschnitt die Leitung der Einsatzschule nach Rücksprache mit der Seminarleitung (siehe ASR 1.6.11).
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