1.5.3.4 Abstimmung der Stundenpläne
Aus den Aufgaben der Betreuungslehrkräfte gemäß § 12 Abs. 2 und 3 ZALR ergibt sich die Notwendigkeit einer gegenseitigen Abstimmung der Stundenpläne.
Aus den Aufgaben der Betreuungslehrkräfte gemäß § 12 Abs. 2 und 3 ZALR ergibt sich die Notwendigkeit einer gegenseitigen Abstimmung der Stundenpläne.
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