1.5.1.1 Grundsätzliches
Einsatzschulen haben in Angelegenheiten, die Studienreferendare betreffen, immer auch die zuständige Seminarschule zu unterrichten.
Einsatzschulen haben in Angelegenheiten, die Studienreferendare betreffen, immer auch die zuständige Seminarschule zu unterrichten.
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