3.9.4.2 Vorgehensweise
Die Einsichtnahme wird auf schriftlichen Antrag gewährt, der spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der Seminarleitung zugegangen sein muss. Im Antrag muss angegeben sein, in welche Prüfungsunterlagen die Einsichtnahme gewünscht wird.