3.9.2.2 Meldung des Ergebnisses der 1./2. Prüfungslehrprobe

Wegen der Planung für den Einsatz im zweiten Ausbildungsabschnitt ist Note 5 oder 6 in der ersten oder/und zweiten Prüfungslehrprobe schriftlich dem Referat IV.1 mitzuteilen. Ferner wird darum gebeten, auch künftig möglichst frühzeitig (also auch vor dem Ergebnis der zweiten Prüfungslehrprobe) auf Kandidaten hinzuweisen, denen ein eigenverantwortlicher Unterrichtseinsatz noch nicht zugemutet werden sollte. Es geht dabei u. a. darum, Einsatzschulen vor absehbarem Ausfall einer/eines Einsatzreferendarin/Einsatzreferendars zu schützen. Bei rechtzeitiger Meldung noch nicht geeigneter Studienreferendare/Studienreferendarinnen bis Mitte Mai kann dem vorgebeugt werden.  



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