3.4.3 Durchführung

Der/Die Prüfungsteilnehmer/in erhält ca. 30 Minuten vor dem Beginn des Kolloquiums das Praxisbeispiel und kann sich unter Aufsicht (ausgenommen davon sind die Seminarlehrkräfte für Pädagogik und Psychologie) damit auseinandersetzen. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht gestattet.

Das Kolloquium selbst gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil entwirft und reflektiert der/die Prüfungsteilnehmer/in – auf Grund seiner/ihrer pädagogisch-psychologischen Analyse des Praxisbeispiels – relevante Ursachenzusammenhänge und Handlungsmöglichkeiten. Im zweiten Teil stellen die Prüfer in einem vertiefenden Gespräch Fragen zur Pädagogik und Psychologie, die von dem/der Prüfungsteilnehmer/in zu beantworten sind.

Das Kolloquium ist mit jedem/r Prüfungsteilnehmer/in einzeln zu führen. Die Prüfungsteilnehmer erhalten verschiedene Praxisbeispiele. Die Aufteilung der Zeit im zweiten Teil des Kolloquiums liegt im Ermessen der beiden Prüfer. Die Anteile von Pädagogik und Psychologie sollen in etwa gleich sein. Beide Prüfer müssen beim Kolloquium ständig anwesend sein.



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