3.4.1 Termin und Ort

Der Zeitraum, in dem das Kolloquium abzuhalten ist, wird im jeweiligen Terminplan festgelegt. Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten.

Gemäß § 15 Abs. 2 LPO II sind den Prüfungsteilnehmern die Einzeltermine für das Kolloquium jeweils spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder - gegen Nachweis - mündlich bekannt zu geben.



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