3.2.4 Bewertung / Bekanntgabe der Note
Das schulpsychologische Fachgespräch wird wie eine Lehrprobe benotet (vgl. § 21 Abs. 3 LPO II). Die Note wird dem/der Prüfungsteilnehmer/in unmittelbar nach ihrer Festlegung bekannt gegeben.
Das schulpsychologische Fachgespräch wird wie eine Lehrprobe benotet (vgl. § 21 Abs. 3 LPO II). Die Note wird dem/der Prüfungsteilnehmer/in unmittelbar nach ihrer Festlegung bekannt gegeben.
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