3.1.4.5 Besprechung der Prüfungslehrprobe

Ein informelles Gespräch der Fachseminarlehrkraft mit dem/der Studienreferendar/in nach Abschluss des Prüfungsgeschäfts soll lediglich der Rückmeldung von Stärken und Schwächen dienen, ohne die Note zu begründen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Besprechung nicht im Widerspruch zur Niederschrift steht. Eine Begründung der Note bleibt ausschließlich der Niederschrift vorbehalten.



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