3.1.3.2 Note 5 oder 6

Sofern ein/e Studienreferendar/in in der ersten oder zweiten Prüfungslehrprobe die Note 5 oder 6 erhalten hat und eigenverantwortlicher Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt nicht zu verantworten ist, muss dies dem Staatsministerium telefonisch (089/2186-2492 oder -2530) mitgeteilt werden (vgl. ASR 1.1.4.1). Legt der Ausbildungsstand nahe, dass noch kein Unterrichtseinsatz an einer anderen Schule als die zugewiesene Seminarschule erfolgen sollte, so ist dies frühzeitig vor Planung der Unterrichtsversorgung (bis Mitte Mai) mitzuteilen.



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