3.1.3 Zweite Prüfungslehrprobe

3.1.3.1 Prüfungsort, Zeitpunkt und Wahl des Faches

Die zweite Prüfungslehrprobe ist im Rahmen des jeweils festgelegten Prüfungszeitraums ebenfalls an der Seminarschule abzuhalten.

Es ist darauf zu achten, dass jede/r Studienreferendar/in in dem Unterrichtsfach der grundständigen Fächerverbindung die zweite Prüfungslehrprobe ablegt, das für die erste Prüfungslehrprobe nicht gewählt wurde. Das Fach Kunsterziehung mit seinen drei Teilbereichen (Kunsterziehung, Werken und Technisches Zeichnen) ist dabei immer als ein Fach der Fächerverbindung zu sehen; d. h. es kann nicht in der ersten und zweiten Prüfungslehrprobe je ein Teilbereich aus dem Fach Kunsterziehung gewählt werden (zur Wahlmöglichkeit der Teilbereiche Technisches Zeichnen bzw. Werken vgl. auch ASR 2.3.2.3). Analog sind andere Unterrichtsfächer zu betrachten, die wiederum Teilfächer beinhalten (z. B. Wirtschaftswissenschaften mit BwR und WR)

Erst nach Ablegung der zweiten Prüfungslehrprobe kann ein Studienreferendar einer Einsatzschule zugewiesen werden, die nicht seine eigene Seminarschule ist. Dies bedeutet, dass ein/e Studienreferendar/in, der/die den Termin für die erste oder zweite Prüfungslehrprobe versäumt, bis zu deren Ablegung an der Seminarschule verbleibt und ggf. mit Beginn des zweiten Ausbildungsabschnitts zunächst dort seinen/ihren Einsatz ableistet. Spätestens zum Schulhalbjahreswechsel im zweiten Ausbildungsabschnitt wird er/sie in jedem Fall einer anderen Einsatzschule zugewiesen.

 

3.1.3.2 Note 5 oder 6

Sofern ein/e Studienreferendar/in in der ersten oder zweiten Prüfungslehrprobe die Note 5 oder 6 erhalten hat und eigenverantwortlicher Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt nicht zu verantworten ist, muss dies dem Staatsministerium telefonisch (089/2186-2492 oder -2530) mitgeteilt werden (vgl. ASR 1.1.4.1). Legt der Ausbildungsstand nahe, dass noch kein Unterrichtseinsatz an einer anderen Schule als die zugewiesene Seminarschule erfolgen sollte, so ist dies frühzeitig vor Planung der Unterrichtsversorgung (bis Mitte Mai) mitzuteilen.



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