2.6 Erweiterungsfach

2.6.13 Durchführung der Zweiten Staatsprüfung

  • Zulassung
    Studierende, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach bestanden haben, werden zur Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach zugelassen. Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen abzulegen.

  • Prüfungsform
    Die Zweite Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach besteht - soweit nichts anderes bestimmt ist - aus einer mündlichen Prüfung und einer Prüfungslehrprobe, für die § 20 und § 21 LPO II gelten.

  • Prüfungsort
    Die mündliche Prüfung und die Prüfungslehrprobe sind in der Regel an einem Studienseminar abzulegen, an dem Studienreferendare im betreffenden Fach ausgebildet werden. Sie haben nach § 1 Abs. 3 ZALR das Recht, an den auf das betreffende Fach bezogenen Veranstaltungen dieser Seminarschule teilzunehmen.

  • Mündliche Prüfung siehe ASR 3.7.2

  • Prüfungslehrprobe siehe ASR 3.7.1

  • Prüfungskommission siehe ASR 3.7.1



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