2.6 Erweiterungsfach
2.6.10 Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen, die zu jedem Prüfungstermin im Bayerischen Staatsanzeiger und im Beiblatt des Amtsblattes (KWMBl) veröffentlicht werden, sind zu beachten.
Die Bekanntmachungen, die zu jedem Prüfungstermin im Bayerischen Staatsanzeiger und im Beiblatt des Amtsblattes (KWMBl) veröffentlicht werden, sind zu beachten.
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