2.5.5 Erste Hilfe
2.5.5.1 Teilnahmeverpflichtung
- Jede Studienreferendarin bzw. jeder Studienreferendar soll im ersten Ausbildungsabschnitt an ihrer bzw. seiner Seminarschule an einer Grundausbildung in Erster Hilfe teilnehmen.
- Davon kann nur befreit werden, wer der Seminarleitung eine Teilnahmebescheinigung über einen entsprechenden Kurs vorlegt, die nicht älter als ein Jahr ist.
- Eine höherwertige Ausbildung (z. B. Sanitätsausbildung, Rettungssanitäter usw.), in Verbindung mit nachgewiesener aktueller Einsatzerfahrung oder aktuellen Fortbildungen, kann ebenfalls anerkannt werden.
2.5.5.2 Ermächtigte Stelle
Die Ausbildung muss über eine sogenannte ermächtigte Stelle (zu finden unter https://www.bg-qseh.de/) durchgeführt werden.
2.5.5.3 Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte richten sich nach den jeweils gültigen Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (https://www.bg-qseh.de/).
2.5.5.4 Teilnahmebescheinigung
Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer erhalten von der ermächtigten Stelle eine Teilnahmebescheinigung, die im Abdruck zu den Prüfungsunterlagen der Studienreferendarin bzw. des Studienreferendars zu nehmen ist.
2.5.5.5 Ansprechpartner
Ansprechpartner für alle grundsätzlichen inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildung in Erster Hilfe sind die Fachmitarbeiterinnen bzw. Fachmitarbeiter für Erste Hilfe in den Aufsichtsbezirken sowie übergeordnet der Erste-Hilfe-Beauftragte für die Realschulen in Bayern:
RSD Michael Gerling
Staatliche Realschule Zirndorf
Jakob-Wassermann-Str. 1
90513 Zirndorf
Telefon: 0911 96076-0
Fax: 0911 96076-79
2.5.5.6 Juniorhelfer
An Studienseminaren für das Fach Biologie sollte die Ausbildung zum Juniorhelfer vorgestellt werden (vgl. KWMBl I Nr.10/1997 S. 141 ff).