2.5.2.8 Bescheinigung über die Lehrerlaubnis IT I
Die Ausstellung der Bescheinigung der Lehrerlaubnis IT I obliegt der Seminarleitung der Seminarschule für die grundständige Fächerverbindung. Dabei überprüft die grundständige Seminarschule die von der IT-Ausbildungsschule des 1. Ausbildungsabschnitts übermittelte Gesamtnote.
Die Bescheinigung der Lehrerlaubnis IT I bei bestandener Zusatzausbildung darf erst dann an die jeweiligen Studienreferendarinnen und -referendare ausgehändigt werden, wenn feststeht, dass diese die Zweite Staatsprüfung in der grundständigen Fächerverbindung bestanden haben. Nur durch eine erfolgreich absolvierte Zweite Staatsprüfung und damit durch den Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern wird die Lehrerlaubnis IT I auch wirksam. Die Studienreferendarinnen und -referendare sind darüber in geeigneter Weise zu informieren. Teilbescheinigungen, z. B. über die bestandene Klausur, dürfen nicht an Studienreferendarinnen und -referendare ausgehändigt werden.
Die Prüfungsarbeiten und Niederschriften der Prüfungslehrprobe bzw. der Fachdidaktikprüfung sind zur Aufbewahrung an die Seminarschule der grundständigen Fächerverbindung zu übersenden.