2.5.2 Informationstechnologie (Lehrerlaubnis IT I)

2.5.2.1 Studienseminare

Studienseminare, an denen die Zusatzausbildung im Fach Informationstechnologie (Lehrerlaubnis IT I) angeboten wird, werden (i. d. R. im August) allen Seminarschulen per KMS mitgeteilt. Mit gleichem Schreiben wird die Zuordnung der umliegenden Seminarschulen ohne eigenes IT-Seminar geregelt.

2.5.2.2 Inhalte

Die Lehrerlaubnis IT I erstreckt sich auf den Anfangsunterricht im Fach Informationstechnologie, der unabhängig von der Wahlpflichtfächergruppe für alle Realschüler verbindlich ist.

2.5.2.3 Ablauf

Die Struktur der Zusatzausbildung (Lehrerlaubnis IT I) stellt sich folgendermaßen dar:

 

a) Erster Ausbildungsabschnitt (Seminarschule)

Im ersten Jahr ist der wöchentlich vierstündige Kurs an der zugewiesenen Seminarschule zu besuchen. Am Ende des Kurses findet eine Klausur statt. Die Aufgaben werden zentral gestellt.

 

b) Zweiter Ausbildungsabschnitt (Einsatzschule)

Nach mit mindestens „ausreichend“ bestandener Klausur erteilen die Studienreferendarinnen und -referendare im 2. Ausbildungsabschnitt im Umfang von zwei Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht (Module des Anfangsunterrichts). Die Obergrenze von insgesamt 17 Wochenstunden Unterrichtseinsatz bleibt davon unberührt.

Während des eigenverantwortlichen Unterrichts wird eine Prüfungslehrprobe abgehalten. Diese wird in der Regel an der Einsatzschule durchgeführt. Auf Antrag des Bewerbers kann sie auch an der Seminarschule abgehalten werden.

Gegen Ende des 2. Halbjahres im 2. Ausbildungsabschnitt ist an der IT-Seminarschule des 1. Ausbildungsabschnitts eine mündliche Prüfung in der Fachdidaktik zu absolvieren.

2.5.2.4 Betreuungslehrkräfte

Die Seminarleitung teilt der Einsatzschule des/der Studienreferendars/in im Schreiben über den Unterrichtseinsatz mit, dass diese/r an der Zusatzausbildung (Lehrerlaubnis IT I) teilnimmt. An der Einsatzschule ist eine Betreuungslehrkraft zu bestellen. Dieser wird für die Betreuung sämtlicher Einsatzreferendare im Fach Informationstechnologie an der Schule eine Anrechnungsstunde gewährt.

2.5.2.5 Anmeldung

Das Anmeldeverfahren wird für den jeweiligen Prüfungsjahrgang per KMS geregelt.

2.5.2.6 Teilprüfungen

Die Notenbildung erfolgt in Anlehnung an § 8 LPO II i. V. m § 9 LPO I a. F. (§ 12 LPO I n. F.).

 

a) Klausur

Gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnittes ist eine Klausur abzulegen. Mit einem Ergebnis von mindestens „ausreichend“ gilt diese als bestanden.

Die Ergebnisse der Klausur sind wie folgt zu kommunizieren:

  • Die IT-Seminarschule des 1. Ausbildungsabschnitts meldet die Ergebnisse der Zentralen Fachleitung für IT.
  • Die IT-Seminarschule des 1. Ausbildungsabschnitts meldet das Ergebnis jeden Teilnehmers an dessen jeweilige grundständige Seminarschule.
  • Die Zentrale Fachleitung IT meldet die Gesamtliste aller Ergebnisse an Ref. IV.1 im Staatsministerium (spätestens bis Ende der 2. Juliwoche).

 

b) Prüfungslehrprobe

Sofern nachfolgend nicht abweichend geregelt, gelten die grundlegenden Bestimmungen gemäß ASR 3.1.

Mitglieder der Prüfungskommission zur Abnahme der Prüfungslehrprobe im Fach Informationstechnologie sind:

  • eine Seminarlehrkraft des Faches (Einteilung durch die Zentrale Fachleitung)
  • der/die Leiter/in der Einsatzschule und
  • die Betreuungslehrkraft (in beratender Funktion).

 

Das Thema der Prüfungslehrprobe stellt die Seminarlehrkraft, die die Prüfung abnimmt.

Das Prüfungsgeschäft ist innerhalb des vom Staatsministerium festgelegten Zeitraums abzuschließen.

Die Ergebnisse der Prüfungslehrprobe sind wie folgt zu kommunizieren: Die prüfende Seminarlehrkraft meldet die Note an die ausbildende Seminarschule sowie an die Zentrale Fachleitung für IT.

 

c) Fachdidaktikprüfung

Es ist eine mündliche Prüfung in der Fachdidaktik im Umfang von 20 Minuten an der Seminarschule des 1. Ausbildungsabschnitts zu absolvieren.

Mitglieder der Prüfungskommission sind

  • die ausbildende Seminarlehrkraft
  • ein von der IT-Seminarschule des 1. Ausbildungsabschnitts bestellter Zweitprüfer (Auf das Verfahren zur Bestellung von Zweitprüfern nach ASR 1.4.1.3 wird verwiesen.)

 

Das Prüfungsgeschäft ist innerhalb des vom Staatsministerium festgelegten Zeitraums abzuschließen.

Das Ergebnis der Fachdidaktikprüfung ist zusammen mit der Note der Prüfungslehrprobe, der Note der Klausur und der berechneten Gesamtnote durch die IT-Ausbildungsschule des 1. Ausbildungsabschnitts an die grundständige Seminarschule und die Zentrale Fachleitung zu kommunizieren.

2.5.2.7 Notenberechnung

Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses zur Vergabe der Lehrerlaubnis IT I zählen die Ergebnisse der Klausur, der Lehrprobe und der Fachdidaktikprüfung im Verhältnis 2:2:1. Die Gesamtnote wird in Anlehnung an § 8 LPO II i. V. m. § 9 LPO I a. F. (§ 12 LPO I n. F.) gebildet.

2.5.2.8 Bescheinigung über die Lehrerlaubnis IT I

Am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts wird die Lehrerlaubnis IT I erteilt, sofern in der Klausur, in der Prüfungslehrprobe und in der Fachdidaktikprüfung jeweils mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Jede Teilprüfung kann einmal wiederholt werden.

Die Ausstellung der Bescheinigung der Lehrerlaubnis IT I obliegt der Seminarleitung der Seminarschule für die grundständige Fächerverbindung. Dabei überprüft die grundständige Seminarschule die von der IT-Ausbildungsschule des 1. Ausbildungsabschnitts übermittelte Gesamtnote.

Die Bescheinigung der Lehrerlaubnis IT I bei bestandener Zusatzausbildung darf erst dann an die jeweiligen Studienreferendarinnen und -referendare ausgehändigt werden, wenn feststeht, dass diese die Zweite Staatsprüfung in der grundständigen Fächerverbindung bestanden haben. Nur durch eine erfolgreich absolvierte Zweite Staatsprüfung und damit durch den Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern wird die Lehrerlaubnis IT I auch wirksam. Die Studienreferendarinnen und -referendare sind darüber in geeigneter Weise zu informieren. Teilbescheinigungen, z. B. über die bestandene Klausur, dürfen nicht an Studienreferendarinnen und -referendare ausgehändigt werden.

Die Prüfungsarbeiten und Niederschriften der Prüfungslehrprobe bzw. der Fachdidaktikprüfung sind zur Aufbewahrung an die Seminarschule der grundständigen Fächerverbindung zu übersenden.

2.5.2.9 Lehrerlaubnis IT II

Es wird auf KMS Nr. IV.1-BS6127-PRA.65 580 vom 23.07.2018 verwiesen.



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