2.5.1 Grundsätzliches

2.5.1.1 Erwerb einer Lehrerlaubnis

Für Pflicht- und Wahlfächer sowie an der Realschule angebotene Kurse (z. B. Erste Hilfe), für die ein Studium im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) nicht vorgesehen ist, wird nach Möglichkeit an den Studienseminaren eine Zusatzausbildung angeboten.

Die Studienreferendare können sich im Rahmen des jeweiligen Angebots an der eigenen oder einer nahe gelegenen Seminarschule daran beteiligen und mit erfolgreichem Abschluss der Zusatzausbildung die Lehrerlaubnis für das betreffende Fach erwerben. Die Meldung ist für den jeweiligen Ausbildungszeitraum verpflichtend; der Besuch der Zusatzausbildung kann während des jeweiligen Ausbildungszeitraums nur mit Genehmigung des Dienstvorgesetzten begonnen oder abgebrochen werden. Über den Ausschluss der Teilnahme an der Zusatzausbildung entscheidet die Seminarleitung des grundständigen Seminars, gegebenenfalls im Einvernehmen mit der Seminarleitung für das Zusatzfach.

2.5.1.2 Bestätigung der Lehrerlaubnis

Die Bestätigung über die Lehrerlaubnis erstellt das grundständige Studienseminar. Sie wird von der Seminarleitung unterzeichnet.

Ein Abdruck davon ist dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuzusenden, ein weiterer ist zu den Prüfungsunterlagen zu nehmen.



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