1.6.10 Studienfahrten der Studienseminare

1.6.10.1 Zeitpunkt

Mehrtägige Lehr- und Studienfahrten für Studienreferendare einer Seminarschule, eines Studienseminars oder einzelner Fächer sind in der Regel erst nach Ablegung der zweiten Prüfungslehrprobe am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts möglich.

1.6.10.2 Beantragung

Der/Die zuständige Seminarlehrer/in bzw. der/die Zentrale Fachleiter/in stellt rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Monate vorab, einen entsprechenden Antrag beim Staatsministerium auf Genehmigung der Veranstaltung. Dem Antrag ist ein detailliertes Programm beizugeben, aus dem ersichtlich ist, dass die Veranstaltung den Zielen des Vorbereitungsdienstes förderlich ist. Der Zeitraum der mehrtägigen Studienfahrt soll i. d. R. ein Wochenende sowie einen zusätzlichen Wochentag nicht überschreiten. Ausnahmen hiervon sind besonders zu begründen.

1.6.10.3 Reisekosten

Reisekosten aus diesem Anlass können grundsätzlich nicht gewährt werden.



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