1.5.3.5 Betreuungslehrer im Religionsunterricht
Bei der Bestellung einer Betreuungslehrkraft in den Fächern Evang. Religionslehre und Kath. Religionslehre ist von der Einsatzschule zuvor das Einverständnis des jeweils zuständigen Dekanats bzw. des Schulreferats der Diözese einzuholen.