1.5.3.1 Einweisung

  • Die Betreuungslehrkräfte werden spätestens am Ende der zweiten Schulwoche im Rahmen einer Dienstbesprechung von der Einsatzschulleitung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung (ZALR), der Prüfungsordnung (LPO II) und der dazu erlassenen Anweisungen (ASR) in ihre Aufgaben inhaltlich, terminlich und formal eingewiesen.

  • Bis zum 1. Dezember findet nach den bis dahin erfolgten Unterrichtsbesuchen eine Besprechung der Schulleitung mit den Betreuungslehrkräften auf der Grundlage des Formblatts „Beobachtungen der Einsatzschule“ bzw. eines Kompetenzrasters statt.



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