1.5.2.3 Erteilung der Unterrichtsaufträge

a) Unterrichtsaufträge (im Rahmen der Unterrichtsaushilfe) sind nur während des zweiten Ausbildungsabschnitts möglich. Sie werden von der Leitung der Einsatzschule erteilt. Hinsichtlich des eigenverantwortlichen Unterrichts im ersten Ausbildungsabschnitt gilt ASR 2.1.4.

b) Die Leitung der Einsatzschule setzt den/die Studienreferendar/in ausschließlich in den Prüfungsfächern gemäß LPO II und entsprechend des von der Seminarleitung erteilten Unterrichtsauftrags ein (siehe ASR 1.5.2.1 und ASR 2.3.2.3).



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