1.4.1.2 Voraussetzungen
Prüfer/innen werden von der örtlichen Prüfungsleitung in Absprache mit dem Staatsministerium bestellt und von der örtlichen Prüfungsleitung eingeteilt.
Als Prüfer/innen können bestellt werden:
- die stimmberechtigten Mitglieder des Prüfungshauptausschusses,
- mit der Ausbildung der Studienreferendare befasste Lehrpersonen,
- Schulaufsichtsbeamte,
- hauptamtliche Lehrpersonen an Realschulen sowie
- fachlich vorgebildete Vertreter der Katholischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche für Prüfungen im Fach Religionslehre.
Jede/r, der/die als Prüfer/in tätig werden soll, muss vom Staatsministerium bestellt werden. Die Prüfer/innen werden für unbestimmte Zeit bestellt.
Als Prüfer/innen für die Bewertung von schriftlichen Hausarbeiten aus der Didaktik eines Faches sowie für die mündliche Prüfung aus der Didaktik eines Faches können nur Lehrkräfte bestellt werden, die die Lehrbefähigung für das betreffende Fach besitzen.