1.2.3 Besprechungen

1.2.3.1 Dienstbesprechung der Seminarleiter/innen

Für die bestellten Seminarleitungen findet jährlich mindestens eine Dienstbesprechung statt, die vom Staatsministerium einberufen wird.

1.2.3.2 Dienstbesprechung der Seminarlehrer/innen

Zu der in § 11 Abs. 5 ZALR genannten Aufgabe der Mitwirkung des/der Zentralen Fachleiters/Fachleiterin bei der Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zählt u. a. eine jährlich mindestens einmal durchzuführende gemeinsame Besprechung. Er/Sie lädt dazu im Einvernehmen mit dem Staatsministerium ein.

1.2.3.3 Dienstbesprechung der Seminarlehrer/innen an der Seminarschule

Bei den lt. § 9 Abs. 7 ZALR vorgesehenen Dienstbesprechungen sind vor Beginn eines Studienseminars vor allem die Ausbildung und die fächerübergreifende Zusammenarbeit abzustimmen. Im Laufe des Studienseminars ist der Leistungsstand der Studienreferendare festzustellen und es sind Kriterien für die Anforderungen an die einzelnen Prüfungsleistungen zu besprechen. Das Gutachten über die Studienreferendare ist in einer Seminarlehrerkonferenz zu besprechen (siehe ASR 3.6.3.4). Die Verwendung der dem Studienseminar zur Verfügung gestellten Sondermittel wird in Absprache mit den Seminarlehrkräften geregelt. Der Zusammenarbeit mit den Einsatzschulen ist besonderes Augenmerk zu widmen.



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