Ausbildungsplan für das Lehramt an Realschulen

3.1 Katholische Religionslehre

Vorbemerkung

Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht
Die Stellung des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach ist im Grundgesetz Art. 7 geregelt. Die zentrale Bestimmung für den Religionsunterricht ist in Absatz 3 Satz 1 und 2 enthalten: „Der Religionsunterricht ist in öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet der staatlichen Aufsichtspflicht wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“ Die Sorge um den Religionsunterricht teilen sich Staat und Kirche. Der Staat stellt die Rahmenbedingungen sicher und die Kirche zeichnet für die inhaltliche Ausgestaltung verantwortlich. Was für den Religionsunterricht im Allgemeinen gilt, ist auch im Besonderen für die Ausbildung der Lehrkräfte, die den Religionsunterricht erteilen, von Bedeutung.

Die Verantwortung des Staates
Die Erteilung des Religionsunterrichts und somit auch die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, die ihn erteilen, sind eine staatliche Aufgabe. Der Staat als Schulträger gewährleistet dieses Fach. Deshalb unterliegt der Religionsunterricht staatlicher Schulaufsicht und staatlichem Schulrecht. Der Staat muss sicherstellen, dass der Religionsunterricht ein Unterrichtsfach mit derselben Behandlung wie andere Lehrfächer ist. Das gilt in besonderer Weise auch für die entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte, die das Fach Religion unterrichten. Aus der Verantwortung des Staates ergibt sich der Anspruch, dass die Ziele und Inhalte sowohl des Religionsunterrichts als auch der Religionslehrerbildung im Kontext der schulischen Bildungs- und Erziehungsaufgaben formuliert und verwirklicht werden.

Die Verantwortung der Kirche
Der Religionsunterricht gehört in den gemeinsamen Verantwortungsbereich von Staat und Kirche. Ohne eine solche Mitwirkung der Kirchen kann Religionsunterricht nicht stattfinden. Gemäß der Verfassung entscheiden die Religionsgemeinschaften nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Religionsunterrichts. Die Katholische und die Evangelische Kirche verstehen den katholischen bzw. den evangelischen Religionsunterricht als bekenntnisgebundenen Unterricht. Er weiß sich der Zusammenarbeit der Konfessionen verpflichtet. Aus der verfassungsrechtlich gegebenen Mitverantwortung der Kirchen für den Religionsunterricht ergibt sich notwendigerweise auch ein Recht auf Mitgestaltung von Maßnahmen der Religionslehrerbildung, um die Qualität des Religionsunterrichts zu sichern und ggf. weiterzuentwickeln. Darüber hinaus erstreckt sich die Verantwortung der Kirche auch auf die Autorisierung des Lehrpersonals. Das Fach Katholische Religionslehre unterrichten darf nur, wer vom Ortsbischof die „vorläufige Unterrichtserlaubnis“ für die Zeit der schulpraktischen Seminarausbildung bzw. die „Missio canonica“ für die unterrichtspraktische Tätigkeit nach der bestandenen zweiten Staatsprüfung erhält. In ihrem Antrag auf die Verleihung der Missio canonica erklären sich die Religionslehrer bereit,

  • den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen und
  • in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche zu beachten.

Fachwissenschaftliche Kompetenzen

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare

  • verfügen über ein strukturiertes Fachwissen sowie grundlegende Kenntnisse der schul- und unterrichtsrelevanten Themengebiete und erweitern und vertiefen diese, um kompetent und flexibel Unterrichtsprozesse zu gestalten;
  • erkennen, wie ihr Fach zu den fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungszielen beitragen kann und setzen dies in unterrichtliches Handeln um;
  • begründen den Bildungswert ihres Faches vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen;
  • haben Überblickswissen zu aktuellen religiösen und gesellschaftlichen Fragestellungen;
  • besitzen Orientierungswissen zu den grundlegenden Fragen der Menschheit wie nach dem Woher und dem Wohin oder der Sinnhaftigkeit menschlichen Lebens.

Fachdidaktische Kompetenzen

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare

  • verfügen über umfassende Kenntnisse zum Lehrplan, um die im Fachlehrplan festgelegten Inhalte sinnvoll über das Schuljahr zu verteilen und didaktisch begründete Schwerpunkte zu setzen;
  • nutzen geeignete Hilfsmittel für die effektive Vorbereitung der einzelnen Unterrichtsstunden;
  • planen und strukturieren den Unterricht in sinnvollen Einheiten und legen Lernprozesse unter Berücksichtigung des Prinzips der didaktischen Reduktion so an, dass die Schülerinnen und Schüler die im Fachlehrplan ausgewiesenen Kompetenzniveaus nachhaltig erreichen;
  • nutzen Möglichkeiten der Differenzierung und werden so den unterschiedlichen Begabungspotentialen der Schülerinnen und Schüler gerecht;
  • steuern den Lernprozess mittels vielfältiger Formen des Feedbacks;
  • entwerfen sinnvolle Leistungserhebungen, um den Kompetenzerwerb bei den Schülerinnen und Schülern zu prüfen und verfügen über eindeutige und nachvollziehbare Bewertungskriterien;
  • reflektieren ihren eigenen Unterricht, um Unterrichtskompetenzen fortlaufend zu verbessern und zu optimieren;
  • erkennen Gemeinsamkeiten, Besonderheiten und Unterschiede in der Herangehens- und Betrachtungsweise der Fächer, um fächerverbindenden Schul- und Unterrichtsvorhaben anzustoßen und professionell durchzuführen;
  • beherrschen religionsdidaktische Prinzipien, um religiöse Lernprozesse zu initiieren;
  • beachten den Grundsatz, dass im Fach Religion Leistungsbewertung und Notengebung unabhängig von der Glaubensentscheidung der Schüler erfolgen müssen;
  • kultivieren Zeiten ohne Effektivitätsprüfungen;
  • reflektieren Möglichkeiten und Grenzen des religiösen Lernens im Raum der Realschule.

Fachmethodische Kompetenzen

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare

  • festigen und erweitern ihre Kenntnisse über unterschiedliche Arbeits- und Sozialformen sowie methodische Möglichkeiten und setzen diese gemäß der jeweiligen Zielsetzung des Lernprozesses adäquat ein;
  • beherrschen eine schüler- und zielorientierte Gesprächsführung und bedienen sich einer situationsgerechten Frage- und Impulstechnik, um den Lernprozess effektiv und zielgerichtet zu steuern;
  • stellen eigene Unterrichtsmaterialien her, um den jeweiligen Lernprozess vielseitig, anschaulich und individuell zu gestalten;
  • leiten die Schülerinnen und Schüler dazu an, zunehmend selbstständig eigene fachbezogene Fragestellungen zu entwickeln, zu deren Beantwortung Recherchen durchzuführen und anschließend ihre Ergebnisse zu präsentieren;
  • besuchen professionell geplant und angeleitet außerschulische Lernorte bzw. laden Experten zu sich in den Unterricht ein, um für die Schülerinnen und Schüler die positiven Effekte einer Realbegegnung nutzbar zu machen;
  • nutzen Medien und überprüfen dabei deren fachliche und didaktische Relevanz;
  • verfügen über fachspezifische Erkenntnis- und Arbeitsmethoden zur kompetenzorientierten Unterrichtsgestaltung.

Erzieherische Kompetenzen

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare

  • zeigen sich im Umgang mit allen am Schulleben Beteiligten teamfähig, kooperations- und hilfsbereit und entwickeln damit Schule weiter;
  • entwickeln die Fähigkeit, sich selbst und die Schülerinnen und Schüler für fachliche Fragestellungen zu motivieren und so Interesse, Wertschätzung und Begeisterung für das Fach zu wecken;
  • begegnen den Schülerinnen und Schülern als Vorbild in Bezug auf die Grundwerte in unserer Gesellschaft und ermutigen sie zu freier Meinungsäußerung und Zivilcourage;
  • bedienen sich verschiedener Diagnose- und Rückmeldeverfahren, um individuelle Förderung zu betreiben und Unterrichtsprozesse zu verbessern;
  • legen eigene Ressourcen durch die Nutzung von Strategien zur effizienten Gestaltung des Arbeitsalltags (z.B. Zeitökonomie, Automatisierung) frei, um u.a. den sich ständig ändernden Anforderungen an Schule gewachsen zu sein;
  • entwickeln religiöse Wahrnehmungskompetenzen Schülerinnen und Schüler im Kontext ihrer Lebenswelten und Bezügen zu Religion, Glaube und Kirche zu sehen und sensibel für aktuelle religiöse Fragestellungen zu sein;
  • entfalten religiöse Kommunikationsfähigkeit, spirituelle Kompetenz sowie personale Kompetenz um im Gespräch mit den Schülerinnen und Schüler religiöse Denkprozesse anzustoßen und „authentischer Zeuge“ und „Brückenbauer“ zwischen Kirche und Staat zu sein;
  • gestalten das schulische Leben im schulpastoralen Bereich, um zur Verlebendigung und Humanisierung von Schule beizutragen.



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