Informationsseite des Kultusministeriums: zugelassene digitale und gedruckte Lernmittel
Lernmittel-Realschule: zugelassene Auflagen bzw. Drucke
Digitale Lernmittel-Realschule
Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 455, KWMBl I S. 251) lernmittelfrei sind
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